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Compliance in Deutschland

Compliance in Deutschland

Zuletzt aktualisiert: 16. April 2026

Die Inhalte auf dieser Website ( https://perk.com/ ) dienen ausschließlich Informationszwecken. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; jedoch übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der Informationen für Ihren konkreten Anwendungsfall. Für eine individuelle Beratung zu Ihrem Unternehmen buchen Sie bitte eine Demo und wir kontaktieren Sie für ein persönliches Gespräch. 

Compliance in Deutschland

Deutsche Unternehmen müssen strengen und sich ständig ändernden gesetzlichen Anforderungen im Spesenmanagement gerecht werden.
Table of Contents
  1. Belegpflicht
  2. Verpflegungspauschalen
  3. Kilometerpauschalen
  4. Umsatzsteuersätze

Belegpflicht

Rechtliche Grundlagen

Die Aufbewahrung der Originalbelege in Papierform ist nicht mehr erforderlich, sofern die digitalen Belegkopien auf Servern innerhalb Deutschlands oder der EU gespeichert werden und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen.
Die GoBD schreiben vor, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Dokumente während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein müssen.
Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit: Die Verarbeitung einzelner Transaktionen sowie die verwendeten Buchführungs- und Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein. Es muss möglich sein, die Herkunft und den Verlauf einer Transaktion lückenlos zu verfolgen – sowohl vorwärtsgerichtet (progressiv) als auch rückwärts (retrograd).
Einzelaufzeichnungspflicht: Das Gesetz verlangt, dass Einnahmen und Ausgaben – insbesondere aus Kassenaufzeichnungen – einzeln erfasst werden müssen.

Vollständigkeit: Alle Transaktionen sind vollständig und ohne Lücken zu dokumentieren.

Richtigkeit: Transaktionen müssen korrekt, gesetzeskonform und entsprechend der tatsächlichen Sachlage dokumentiert werden.

Lesbarkeit: Digitale Reproduktionen müssen dem Original optisch und inhaltlich entsprechen – visuelle Nachvollziehbarkeit ist essenziell.

Mechanische Auswertbarkeit: Eine technische Auswertung muss möglich sein. Sei es über Volltextsuche, Prüfalgorithmen oder automatisierte Analysen.

Zeitnahe Sicherung: Belege sind zeitnah und zuverlässig gegen Verlust zu sichern.
Ordnung: Transaktionen müssen systematisch, klar, eindeutig und nachvollziehbar erfasst werden.
Unveränderlichkeit: Daten dürfen nach ihrer Erfassung nicht ohne dokumentierte Nachverfolgung geändert oder gelöscht werden. Das Original muss stets rekonstruierbar bleiben.
Verfügbarkeit: Daten sind während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit abrufbar und lesbar bereitzuhalten.
Integrität: Die inhaltliche Unversehrtheit der Daten muss sichergestellt sein.
Authentizität: Die Herkunft einer Transaktion muss eindeutig einer Person oder Quelle zugeordnet werden können.
Vertraulichkeit: Der Zugriff durch Unbefugte – sowohl auf Datenebene als auch systemseitig – ist strikt zu unterbinden.
A financial overview in German alongside three workers in helmets and uniforms standing near solar panels under a clear sky.

Perk's solution

Mit Perk können Mitarbeitende ihre Belege ganz einfach fotografieren und per App oder über den Desktop hochladen.
Die Lösung extrahiert relevante Daten in Echtzeit, erstellt automatisch Spesenberichte und prüft alle Angaben auf Unternehmensrichtlinien. Abweichungen (z. B. doppelte Belege) werden durch automatische Warnhinweise angezeigt.
Abhängig vom firmenspezifischen Workflow können mehrere Prüfinstanzen eingebunden werden – einschließlich der Finanzabteilung –, bevor Spesen freigegeben, verbucht und erstattet werden. Dabei kann etwa die Richtigkeit der Angaben oder die Qualität und Vollständigkeit des Belegbildes bewertet werden.
Perk archiviert Belege revisionssicher nach den GoBD-Vorgaben für mindestens die gesetzliche Aufbewahrungsdauer.
Perk erfüllt sämtliche Anforderungen der GoBD und unterstützt die Verarbeitung und Speicherung von Spesenbelegen innerhalb Deutschlands.

Verpflegungspauschalen

Rechtliche Grundlagen

Verpflegungspauschalen sind steuerlich anerkannte Pauschbeträge zur Abgeltung von Reisekosten (z. B. für Mahlzeiten und Unterkunft), die keine Belegnachweise erfordern. 
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich geltende Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen. Diese gelten als steuerfrei, sofern die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschritten werden. 
Hinweis: Die offiziellen Auslandspauschalen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich. Zur Übersicht der Auslandspauschalen.  
Kürzungen der Verpflegungspauschale
Erhält ein Mitarbeitender eine Mahlzeit vom Arbeitgeber (z. B. im Rahmen eines Hotelangebots oder durch direkte Bereitstellung), muss die entsprechende Mahlzeit von der Verpflegungspauschale abgezogen werden. 
Die Höhe der Kürzung ist abhängig von der Mahlzeit. Beispielhaft gelten folgende Prozentsätze: 
Frühstück – 20% Abzug
Mittagessen – 40% Abzug
Abendessen – 40% Abzug
Eintägige Dienstreisen im Inland
Nach deutschem Steuerrecht dürfen Verpflegungspauschalen auch bei eintägigen Reisen gezahlt werden – vorausgesetzt, die Abwesenheit vom Arbeitsplatz beträgt mehr als 8 Stunden. 
Es gelten folgende Regelungen: 

Bei einer Abwesenheit von 8 bis unter 12 Stunden: Anspruch auf eine verringerte Pauschale von 14 €
 
Bei einer Abwesenheit von 8 Stunden oder weniger: Kein Anspruch auf Verpflegungspauschale 
Mehrtägige Dienstreisen

Bei mehrtägigen Geschäftsreisen mit Übernachtungen haben Mitarbeitende derzeit Anspruch auf folgende Verpflegungspauschalen: 

14 € pro Tag für den An- und Abreisetag 

28 € pro Tag für alle vollen Reisetage zwischen An- und Abreise 

Grundsatz zur Verpflegungspauschale

Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich im Wesentlichen nach dem Reiseziel und der Dauer der Dienstreise. Die deutschen Steuerbehörden haben hierzu verbindliche Regelungen festgelegt – abhängig vom konkreten Reiseverlauf können die Sätze variieren.
Mitternachtsregel
Entgegen dem Begriff muss die Reise nicht zwingend über Nacht stattfinden. Entscheidend ist, ob die Dienstreise über Mitternacht hinausgeht oder den folgenden Kriterien entspricht. Erfüllt die Reise die untenstehenden Voraussetzungen, wird die Verpflegungspauschale nach der Mitternachtsregel berechnet: 
Die Mitternachtsregel findet nur dann Anwendung, wenn sich die Dienstreise über zwei Kalendertage erstreckt. 
Reisezeitbedingungen: 
Tag 1 = < 8 Stunden 
Tag 2 = < 8 Stunden 
Gesamtreisezeit = > 8 Stunden 

Wird diese Konstellation erfüllt, besteht Anspruch auf eine Verpflegungspauschale, die dem Kalendertag mit der längeren Abwesenheit zugeordnet wird.
3-Monatsregel
Laut deutschem Steuerrecht entfällt die Steuerfreiheit der Verpflegungspauschalen, wenn Mitarbeitende über einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Monaten regelmäßig an denselben vorübergehenden Einsatzort reisen. 
Die 3-Monatsregel tritt in Kraft, wenn: 
Der Mitarbeitende mindestens drei Tage pro Woche an denselben Ort reist oder dort eingesetzt ist. 
Reisen unterhalb dieser Schwelle (weniger als drei Tage pro Woche) lösen die Regel nicht aus. 
Nach drei Monaten unter den oben genannten Bedingungen gelten die Verpflegungspauschalen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wenn der Mitarbeitende mindestens vier Wochen nicht an den betreffenden Einsatzort reist, beginnt die Berechnung von Neuem.
M-Bericht
Zur Einhaltung der steuerlichen Nachweispflichten sollten Mitarbeitende einen M-Bericht erhalten – eine vollständige Übersicht der gezahlten Verpflegungspauschalen inklusive sämtlicher Kürzungen gemäß gesetzlichen Vorgaben. 
Sachbezug
In bestimmten Fällen erhalten Mitarbeitende Mahlzeiten vom Arbeitgeber. Dies kann unter Umständen einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen. Laut deutschem Steuerrecht gilt: 
Übersteigt der Wert der gestellten Mahlzeit den amtlichen Sachbezugswert, ist der übersteigende Betrag als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln. 
Die Lösung von Perk

Die Lösung von Perk

Die Regeln rund um Verpflegungspauschalen sind komplex. Als Arbeitgeber müssen Sie stets die Reisedaten Ihrer Mitarbeitenden korrekt prüfen, um die richtige Verpflegungspauschale zu berechnen und etwaige steuerpflichtige Beträge zu identifizieren. 
Mit Perk können unternehmensspezifische Pauschalsätze und Berechnungsregeln im System definiert werden. Auf Basis dieser Vorgaben erfolgt die vollautomatisierte Berechnung – GoBD-konform, transparent und revisionssicher. 

Kilometer- und Pendlerpauschalen

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland wird zwischen zwei unterschiedlichen Pauschalen für Fahrten unterschieden:
  • Kilometerpauschale für Dienstfahrten
  • Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Diese Regelungen verfolgen unterschiedliche steuerliche Zwecke und müssen in der Praxis klar voneinander abgegrenzt werden. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für eine rechtskonforme Reisekostenabrechnung sowie für die korrekte steuerliche Behandlung von Fahrtkosten.
Kilometerpauschale für Dienstfahrten
Die Kilometerpauschale ist eine steuerlich anerkannte Pauschalerstattung für beruflich veranlasste Fahrten außerhalb des regulären Arbeitswegs, beispielsweise im Rahmen einer Dienstreise oder eines Kundentermins.
Sie gilt insbesondere für Fahrten:
  • zwischen Büro und Kunde
  • zwischen verschiedenen Geschäftsstandorten
  • zu vorübergehenden Einsatzorten
  • direkt von der Wohnung zu einem Kunden oder Projektstandort (sofern keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird)
Die Kilometerpauschale dient als pauschale Abgeltung aller anfallenden Fahrzeugkosten, insbesondere:
  • Treibstoff
  • Abnutzung
  • Wartung
  • Versicherung
Aktuell gültige Kilometerpauschalen in Deutschland
  • Private Pkw: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer
  • Andere motorisierte Fahrzeuge (Motorrad/Roller): 0,20 € pro gefahrenem Kilometer
Diese Pauschalen gelten weiterhin unverändert und können steuerfrei erstattet werden, sofern die Fahrt die Voraussetzungen einer Dienstreise erfüllt.
Wird ein höherer Betrag erstattet als gesetzlich vorgesehen, unterliegt die Differenz der Einkommensteuer.
Die aktuell geltenden Kilometerpauschalen in Deutschland finden Sie hier .
Beispiel
Die gesetzlich anerkannte Pauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer.
Erhält der Mitarbeitende jedoch 0,50 € pro Kilometer, muss die Differenz von 0,20 € pro Kilometer als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und entsprechend verbucht werden.
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Regelung für den regelmäßigen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Sie gilt ausschließlich für Fahrten:
  • von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte
  • von der ersten Tätigkeitsstätte zurück zur Wohnung
Die Pendlerpauschale ist unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und wird ausschließlich für die einfache Strecke berechnet.
Aktuell gültige Pendlerpauschale (seit 1. Januar 2026)
0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
Diese Regelung gilt einheitlich für alle Entfernungen und ersetzt die frühere Staffelung nach Entfernungskilometern.Die Pendlerpauschale wird in der Regel steuerlich im Rahmen der Einkommensteuer oder der Lohnabrechnung berücksichtigt und stellt keine klassische Reisekostenerstattung dar.
Der entscheidende Unterschied: die erste Tätigkeitsstätte
Die Abgrenzung zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale hängt maßgeblich davon ab, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.
Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn ein Mitarbeitender:
  • einem festen Arbeitsort dauerhaft zugeordnet ist
  • regelmäßig denselben Arbeitsort aufsucht
  • vertraglich einem bestimmten Standort zugewiesen ist
Existiert keine erste Tätigkeitsstätte, gelten Fahrten in der Regel als Dienstfahrten.
Typische Beispiele ohne erste Tätigkeitsstätte:
  • Außendienstmitarbeitende
  • Berater
  • Techniker oder Monteure
  • Projektarbeit an wechselnden Standorten
Compliance-Hinweis für Unternehmen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Fahrtkosten korrekt klassifiziert werden. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu:
  • steuerpflichtigen Nachzahlungen
  • falscher Lohnabrechnung
  • Problemen bei Betriebsprüfungen
führen.
Eine klare Systemlogik sollte daher immer zuerst prüfen:
  1. Gibt es eine erste Tätigkeitsstätte?
  2. Führt die Fahrt zu dieser Tätigkeitsstätte?
Wenn ja: Pendlerpauschale
Wenn nein: Dienstfahrt
Die Lösung von Perk

Die Lösung von Perk

Perk arbeitet mit den vom Bundesfinanzministerium anerkannten Pauschalsätzen und berechnet Fahrtkosten automatisch basierend auf der Reisestrecke. 
Wenn ein Unternehmen einen höheren Satz als den gesetzlich festgelegten Erstattungsbetrag zahlt, erkennt Perk diese Differenz und kann sie entsprechend als steuerpflichtigen Anteil kennzeichnen und separat ausweisen. 

Umsatzsteuersätze

Rechtliche Grundlagen

Die deutsche Umsatzsteuer unterteilt sich in drei zentrale Kategorien, die für die korrekte Verarbeitung von Spesenbelegen maßgeblich sind: 
Standardumsatzsteuer: 19 % 
Anwendung auf den Großteil aller Dienstleistungen und Produkte 
Ermäßigter Steuersatz: 7 % 
Gilt für definierte Ausnahmen, z. B. Bücher, Grundnahrungsmittel, Wasserversorgung, bestimmte medizinische Leistungen 
Steuerbefreiung: 0 % 
Für explizit umsatzsteuerfreie Leistungen laut UStG, z. B. bestimmte Bildungs- oder Finanzdienstleistungen 
Die Lösung von Perk

Die Lösung von Perk

Perk extrahiert automatisch alle umsatzsteuerrelevanten Beträge aus Belegen – vollständig GoBD-konform und revisionssicher. Bei Bedarf können Unternehmen auch zusätzliche Steuersätze im System hinterlegen, um weitere USt-Fälle korrekt abzubilden. Perk unterstützt zudem die automatische Verarbeitung internationaler Belege, etwa aus Deutschland oder anderen EU-Staaten. Für eine effiziente Rückforderung bietet Perk Standardintegrationen zu USt-Rückerstattungsanbietern, an die Belege und Steuerdaten automatisch übermittelt werden. 

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