Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU deutlich ausweitet – mit verpflichtender externer Prüfung nach ESRS-Standards.
- Schrittweise wird die CSRD bis zu 50.000 Unternehmen in der EU betreffen.
- Ziel der CSRD ist mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von ESG-Informationen (Umwelt, Soziales, Governance) auf Augenhöhe mit Finanzkennzahlen im Lagebericht.
- Zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeit bewerten.
- Geschäftsreisen rücken in den Fokus, da sie häufig wesentliche Scope-3-Emissionen, relevante Kosten und Compliance-Themen verursachen.
- Zur CSRD-konformen Berichterstattung benötigen Unternehmen integrierte, digitale Prozesse für Reise-, Spesen- und CO₂-Daten – manuelle Lösungen erhöhen Fehler- und Prüfungsrisiken.
- Ein ESG-konformes Travel- & Spend-Management verbindet Nachhaltigkeit mit finanzieller Kontrolle, verbessert Datenqualität und hilft, Kosten, Risiken und Emissionen gezielt zu steuern.
Was ist die CSRD?
- Klimaschutzmaßnahmen und Emissionsdaten
- Soziale Verantwortung und Menschenrechte
- Risiken entlang der Wertschöpfungskette
- Governance-Strukturen und Aufsichtsprozesse
- Fortschritte in Bezug auf langfristige Nachhaltigkeitsziele
Für wen gilt die CSRD-Berichtspflicht?
- Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- 250+ Mitarbeiter:innen
- 50+ Mio. € Umsatz
- 25+ Mio. € Bilanzsumme
- Börsennotierte KMU (mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen)
- Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU erzielen und eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft im EU-Raum haben.
Ab wann gilt die CSRD?
- Ab Geschäftsjahr 2024 → Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen
- Ab Geschäftsjahr 2025 → Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei o.g. Kriterien erfüllen und die bisher nicht von der NFRD erfasst waren
- Ab Geschäftsjahr 2026 → alle kapitalmarktorientierten KMUs (ein Aufschub bis 2028 ist möglich)
Welche CSRD-Inhalte müssen offengelegt werden?
Strategie & Geschäftsmodell
- Auswirkungen des Geschäftsmodells auf Umwelt, Gesellschaft und Governance
- Nachhaltigkeitsziele und Transformationspläne (z. B. Klimaziele)
- Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Steuerung & Verantwortlichkeiten
- Rolle von Vorstand, Aufsichtsrat und Management
- interne Kontrollsysteme und Reporting-Prozesse
- Verantwortlichkeiten für ESG-Themen
Umwelt (E-Standards)
- Treibhausgas-Emissionen (Scope 1–3)
- Klimarisiken und Anpassungsstrategien
- Energieverbrauch, Ressourceneinsatz, Abfall, Wasser
- Biodiversität und Auswirkungen auf Ökosysteme
Soziales (S-Standards)
- Arbeitnehmerrechte, Diversität und Arbeitsbedingungen
- Gesundheit & Sicherheit der Mitarbeitenden
- Menschenrechte in der Wertschöpfungskette
- Beziehungen zu Geschäftspartnern und Gemeinden
Governance (G-Standards)
- Unternehmensethik & Antikorruption
- interne Richtlinien & Kontrollmechanismen
- Vergütungsmodelle, Transparenz, Aufsicht
Datenqualität & Prüfung
- Berichte müssen im Lagebericht verankert werden
- verpflichtende externe Prüfung zur Sicherstellung der Richtigkeit
- Offenlegung im europäischen digitalen Format (ESEF)
Wie beeinflusst die CSRD das Travel- & Spend-Management?
Warum Geschäftsreisen unter die CSRD fallen
- Umwelt: CO₂-Emissionen aus Flügen, Hotels, Transport, Meetings
- Finanzen: Kosten, Budgetabweichungen, Richtlinienverstöße
- Governance: Einhaltung der Reiserichtlinien, Compliance, Fürsorgepflicht
- welche Emissionen entstehen (Scope 3, Kategorie „Business Travel“),
- wie nachhaltig Reiseentscheidungen sind,
- wie Spesenrichtlinien kontrolliert und durchgesetzt werden,
- ob Prozesse revisionssicher dokumentiert sind.
Was Unternehmen durch die CSRD verändern müssen
- Zuverlässige Daten zu Emissionen, Kosten und Verstößen
- Nachvollziehbare Prozesse für Genehmigung, Buchung und Erstattung
- Automatisierte Compliance-Prüfungen (Richtlinien, MwSt., Limits)
- Konsolidierte Datenquellen statt Excel-Dateien oder verstreuter Tools
- Belegbare Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und Kostentransparenz
Wie lassen sich Geschäftsreisen nachhaltiger planen und steuern?
- Direktflüge statt Umstiege (weniger Emissionen)
- Bahn statt Kurzstreckenflug, wenn möglich
- Auswahl von Hotels mit Nachhaltigkeitszertifizierung
- Einsatz von E-Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort
- bevorzugte Transportarten
- Vorgaben zu Flügen (z. B. Economy statt Business auf Kurz- und Mittelstrecken)
- zulässige Hotelkategorien
- CO₂-Grenzwerte oder Budgetmodelle pro Reise
- unnötige Reisen verhindert werden,
- ESG-Kriterien eingehalten werden,
- Budget- und CO₂-Ausreißer früh erkannt werden.
- Squake
- DEFRA-Faktoren
- ICAO-Methoden
- Abteilungen mit hohem Reiseaufkommen
- Strecken oder Anbieter mit hohem Fußabdruck
- Richtlinienverstöße und Einsparpotenziale
Warum sich ESG-konformes Travel Management finanziell lohnt
- geringere Flug- & Hotelkosten durch Richtlinien
- weniger kurzfristige Umbuchungen
- weniger nicht erstattungsfähige Spesen
- besser planbare Budgets
- geringere Risiken in Prüfungen
- besseres Unternehmensimage & höhere Mitarbeitendenzufriedenheit
Wie führe ich Reise-, Spesen- und ESG-Daten zusammen?
Automatisierte Spesenprozesse
- OCR-basierte Belegerfassung und automatische Datenextraktion
- Kategorisierung und Richtlinienprüfung in Echtzeit
- Duplikat- und Anomalieerkennung
- Automatisierte Genehmigungsworkflows
- Erstattungen und Buchungen ohne manuelle Zwischenschritte
CO₂-Tracking direkt im Reiseprozess
- standardisiert erfassen,
- verlässlich berechnen,
- personen- oder projektbezogen zuordnen,
- für den Lagebericht aggregieren.
Integration von Finanz-, Reise- und Nachhaltigkeitsdaten
- einheitliche Datenquellen (Single Source of Truth)
- automatisch aktualisierte Kennzahlen (Kosten, Richtlinienkonformität, Emissionen)
- vollständige Prüfpfade für interne Kontrollen und externe Audits
- Echtzeit-Dashboards für Finanz- und Nachhaltigkeitsverantwortliche
Automatisierte Compliance-Prüfung
- Die Prüfung von Reiserichtlinien, Spesenrichtlinien und Nachhaltigkeitsvorgaben bereits während der Buchung
- Automatische Kennzeichnung nicht konformer Ausgaben
- Einhaltung von Ausgabenlimits, bevorzugten Anbietern, CO₂-Richtlinien
- Standardisierte Reportingformate für Audit & ESG-Offenlegung
Kompensieren Sie den CO2-Fußabdruck Ihrer Geschäftsreisen.
FAQ – häufige Fragen zum CSRD-Reporting
- CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und bezeichnet eine im Jahr 2022 verabschiedete EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die CSRD ersetzt und erweitert die seit 2014 bestehende NFRD-Richtlinie und soll dazu beitragen, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen standardisiert Auskunft über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen geben.
- Unter die CSRD fallen alle kapitalmarktorientierten Großunternehmen sowie KMUs, die in EU-Ländern tätig sind – Kleinstunternehmen ausgenommen. Ebenfalls betroffen von der Regelung sind Nicht-EU Unternehmen, die einen Umsatz von über 150 Mio. € in EU-Ländern erzielen oder Tochtergesellschaften und Zweigstellen in der EU haben.
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird schrittweise umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2024 gilt die CSRD für alle bereits von der NFRD betroffenen Unternehmen. Seit dem 01. Januar 2025 dann für alle zuvor noch nicht erfassten Großunternehmen. Und ab 01. Januar 2026 müssen dann auch alle börsennotierten KMUs die CSRD-Richtlinien erfüllen.
- Ja, bei der CSRD herrscht eine Berichtspflicht. Sollte ein Unternehmen den Bericht über seine Nachhaltigkeitsinformationen nicht vorlegen, so riskiert es Sanktionen, etwa in Form von Geldstrafen.
- Wirksame Maßnahmen sind z. B.:
- Bahn statt Flug auf Kurzstrecken
- Direktflüge bevorzugenzertifiziert nachhaltige Hotels wählen
- CO₂-Grenzwerte oder Richtlinien in Reiseprozesse integrieren
- Emissionen durch zertifizierte Projekte kompensieren