Unternehmen in der EU stehen vor einer Herausforderung: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde die Berichtspflicht für Nachhaltigkeit deutlich ausgeweitet. Sie betrifft nun mehr Unternehmen und auch Bereiche, die bislang wenig Beachtung fanden. Dazu gehören Geschäftsreisen, deren finanzielle und ökologische Auswirkungen in vielen Fällen nun transparent offengelegt werden müssen.
Damit steigt der Druck, die Reise-, Spesen- und CO₂-Daten des Unternehmens integriert, prüfbar und auditfähig aufzubereiten. Gleichzeitig bietet das CSRD-Reporting die Chance, Geschäftsreisen effizienter, klimafreundlicher und transparenter zu gestalten.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche CSRD-Anforderungen für Geschäftsreisen gelten, wie Unternehmen wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen erfassen und wie moderne Technologie hilft, Compliance und Klimaschutz mit finanzieller Kontrolle zu verbinden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU deutlich ausweitet – mit verpflichtender externer Prüfung nach ESRS-Standards.
- Schrittweise wird die CSRD bis zu 50.000 Unternehmen in der EU betreffen.
- Ziel der CSRD ist mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von ESG-Informationen (Umwelt, Soziales, Governance) auf Augenhöhe mit Finanzkennzahlen im Lagebericht.
- Zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeit bewerten.
- Geschäftsreisen rücken in den Fokus, da sie häufig wesentliche Scope-3-Emissionen, relevante Kosten und Compliance-Themen verursachen.
- Zur CSRD-konformen Berichterstattung benötigen Unternehmen integrierte, digitale Prozesse für Reise-, Spesen- und CO₂-Daten – manuelle Lösungen erhöhen Fehler- und Prüfungsrisiken.
- Ein ESG-konformes Travel- & Spend-Management verbindet Nachhaltigkeit mit finanzieller Kontrolle, verbessert Datenqualität und hilft, Kosten, Risiken und Emissionen gezielt zu steuern.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, standardisierte und umfassende Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Sie ersetzt und erweitert die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) deutlich und macht Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten – die ESG-Daten – zu einem festen Bestandteil der jährlichen Berichterstattung.
Ziel der CSRD ist es, Transparenz zu schaffen, Greenwashing zu verhindern und vergleichbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU einzuführen. Unternehmen müssen im Lagebericht nun einheitliche Angaben machen, die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) strukturiert sind.
Dazu gehören unter anderem:
Klimaschutzmassnahmen und Emissionsdaten
Soziale Verantwortung und Menschenrechte
Risiken entlang der Wertschöpfungskette
Governance-Strukturen und Aufsichtsprozesse
Fortschritte in Bezug auf langfristige Nachhaltigkeitsziele
Damit wird Nachhaltigkeit zu einem gleichwertigen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung – ähnlich wichtig wie Finanzkennzahlen. Das hat auch direkte Auswirkungen auf das Travel- und Spesenmanagement, denn Geschäftsreisen verursachen oft erhebliche Scope-3-Emissionen und müssen daher in vielen Fällen genau dokumentiert und geprüft werden.
Für wen gilt die CSRD-Berichtspflicht?
Die CSRD-Berichtspflicht gilt schrittweise für deutlich mehr Unternehmen als die bisherige NFRD. Relevant ist sie, wenn ein Unternehmen bestimmte Grössenkriterien erfüllt oder in der EU wirtschaftlich aktiv ist. Entscheidend sind u. a. Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme.
Berichtspflichtig sind:
Grosse Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
250+ Mitarbeiter:innen
50+ Mio. € Umsatz
25+ Mio. € Bilanzsumme
Börsennotierte KMU (mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen)
Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU erzielen und eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft im EU-Raum haben.
Ab wann gilt die CSRD?
Für die CSRD gelten folgende Fristen:
Ab Geschäftsjahr 2024 → Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen
Ab Geschäftsjahr 2025 → Grosse Unternehmen, die mindestens zwei der drei o.g. Kriterien erfüllen und die bisher nicht von der NFRD erfasst waren
Ab Geschäftsjahr 2026 → alle kapitalmarktorientierten KMUs (ein Aufschub bis 2028 ist möglich)
Damit erweitert sich der Anwendungsbereich von rund 11.700 auf etwa 50.000 Unternehmen europaweit. Für viele Firmen bedeutet das erstmals eine formale Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive externer Prüfung.
Welche CSRD-Inhalte müssen offengelegt werden?
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu strukturieren. Diese Standards legen fest, welche Themen berichtet werden müssen und wie detailliert die Offenlegung erfolgen soll.
Ein zentrales Prinzip dabei ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl bewerten, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Wesentlichkeit), als auch welche finanziellen Chancen und Risiken sich aus Nachhaltigkeitsfaktoren für das Unternehmen ergeben (finanzielle Wesentlichkeit). Auf Basis dieser Bewertung wird festgelegt, welche Themen – etwa Klima, soziale Belange, Governance oder Auswirkungen in der Wertschöpfungskette – im Bericht konkret und ausführlich offengelegt werden müssen.
Die folgenden Themen können dabei u.a. eine Offenlegung erfordern:
Strategie & Geschäftsmodell
Auswirkungen des Geschäftsmodells auf Umwelt, Gesellschaft und Governance
Nachhaltigkeitsziele und Transformationspläne (z. B. Klimaziele)
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Steuerung & Verantwortlichkeiten
Rolle von Vorstand, Aufsichtsrat und Management
interne Kontrollsysteme und Reporting-Prozesse
Verantwortlichkeiten für ESG-Themen
Umwelt (E-Standards)
Treibhausgas-Emissionen (Scope 1–3)
Klimarisiken und Anpassungsstrategien
Energieverbrauch, Ressourceneinsatz, Abfall, Wasser
Biodiversität und Auswirkungen auf Ökosysteme
Soziales (S-Standards)
Arbeitnehmerrechte, Diversität und Arbeitsbedingungen
Gesundheit & Sicherheit der Mitarbeitenden
Menschenrechte in der Wertschöpfungskette
Beziehungen zu Geschäftspartnern und Gemeinden
Governance (G-Standards)
Unternehmensethik & Antikorruption
interne Richtlinien & Kontrollmechanismen
Vergütungsmodelle, Transparenz, Aufsicht
Datenqualität & Prüfung
Berichte müssen im Lagebericht verankert werden
verpflichtende externe Prüfung zur Sicherstellung der Richtigkeit
Offenlegung im europäischen digitalen Format (ESEF)
Damit wird ESG-Reporting zu einer gleichwertigen Berichtspflicht wie Finanzkennzahlen – mit klaren Standards, die Vergleiche zwischen Unternehmen ermöglichen und die Transparenz deutlich erhöhen.
Wie beeinflusst die CSRD das Travel- & Spend-Management?
Die CSRD führt dazu, dass Geschäftsreisen – insbesondere ihre Emissionen, Kosten und Governance – im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich transparenter erfasst und berichtet werden müssen, sofern sie als wesentlich gelten. Damit rückt das Travel- & Spend-Management in den Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung, weil Geschäftsreisen in vielen Unternehmen erhebliche finanzielle und ökologische Auswirkungen haben.
Warum Geschäftsreisen unter die CSRD fallen
Geschäftsreisen können gleich mehrere wesentliche Bereiche beeinflussen:
Umwelt: CO₂-Emissionen aus Flügen, Hotels, Transport, Meetings
Finanzen: Kosten, Budgetabweichungen, Richtlinienverstösse
Governance: Einhaltung der Reiserichtlinien, Compliance, Fürsorgepflicht
Damit kann es für Unternehmen verpflichtet sein, offenzulegen,
welche Emissionen entstehen (Scope 3, Kategorie „Business Travel“),
wie nachhaltig Reiseentscheidungen sind,
wie Spesenrichtlinien kontrolliert und durchgesetzt werden,
ob Prozesse revisionssicher dokumentiert sind.
Was Unternehmen durch die CSRD verändern müssen
Um die Berichtspflicht zu erfüllen, benötigen Finanz- und Reisetteams:
Zuverlässige Daten zu Emissionen, Kosten und Verstössen
Nachvollziehbare Prozesse für Genehmigung, Buchung und Erstattung
Automatisierte Compliance-Prüfungen (Richtlinien, MwSt., Limits)
Konsolidierte Datenquellen statt Excel-Dateien oder verstreuter Tools
Belegbare Massnahmen zur CO₂-Reduktion und Kostentransparenz
Manuelle Reisekostenprozesse erschweren damit die Erfüllung der CSRD-Pflichten erheblich – Unternehmen sollten auf digitales Travel- & Spesenmanagement umstellen, um fehlerfreie Berichte zu liefern.
Wie lassen sich Geschäftsreisen nachhaltiger planen und steuern?
Wenn Geschäftsreisen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als relevant eingestuft wurden, rückt das Travel‑ & Spend‑Management als strategischer ESG‑Hebel in den Fokus: Durch klare Richtlinien, digitale Prozesse und CO₂‑basierte Entscheidungen können Unternehmen sowohl Kosten senken als auch ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Auch Investoren und Kund:innen achten verstärkt auf nachhaltige Geschäftsreisen, sodass Reiseentscheidungen eine wichtige Rolle für das Image einer Firma spielen können.
Folgende Massnahmen helfen bei der nachhaltigeren Reiseplanung:
1. Nachhaltige Reiseoptionen priorisieren
Direktflüge statt Umstiege (weniger Emissionen)
Bahn statt Kurzstreckenflug, wenn möglich
Auswahl von Hotels mit Nachhaltigkeitszertifizierung
Einsatz von E-Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort
2. Nachhaltige Reiserichtlinien definieren
Unternehmen sollten Reiserichtlinien festlegen, die sowohl Kosten als auch CO₂-Ausstoss berücksichtigen:
bevorzugte Transportarten
Vorgaben zu Flügen (z. B. Economy statt Business auf Kurz- und Mittelstrecken)
zulässige Hotelkategorien
CO₂-Grenzwerte oder Budgetmodelle pro Reise
Die Richtlinien sollten Sie direkt ins Travel-Management- bzw. Spesenmanagement-Tool implementieren, damit sie automatisch geprüft werden.
3. Vorabgenehmigungen und Kostenkontrolle
Automatisierte Vorabgenehmigungen stellen sicher, dass:
unnötige Reisen verhindert werden,
ESG-Kriterien eingehalten werden,
Budget- und CO₂-Ausreisser früh erkannt werden.
Ein digitaler Genehmigungsprozess innerhalb einer Reisemanagement-Plattform schafft Nachvollziehbarkeit. Dies ist wichtig für die spätere Prüfung.
4. CO₂-Emissionen aktiv tracken und ausgleichen
CO₂-Daten aus Flügen, Hotels und Transfers sollten automatisch berechnet werden, etwa über:
Squake
DEFRA-Faktoren
ICAO-Methoden
Viele Unternehmen kompensieren unvermeidbare Emissionen über zertifizierte Projekte (z. B. VERRA). Beim CO₂-Tracking, der VERRA-zertifizierten Kompensation und den Reportings unterstützt Sie GreenTrip, das Nachhaltigkeits-Tool von Perk.
5. Daten für ESG-Analysen nutzen
Mit konsolidierten Travel- & Spend-Daten lassen sich Trends erkennen wie:
Abteilungen mit hohem Reiseaufkommen
Strecken oder Anbieter mit hohem Fussabdruck
Richtlinienverstösse und Einsparpotenziale
Diese Analysen sind zentral für die Wesentlichkeitsanalyse und das jährliche CSRD-Reporting.
Warum sich ESG-konformes Travel Management finanziell lohnt
Das CSRD-Reporting erscheint zunächst als eine Belastung für Unternehmen. Durch die Analyse und Massnahmen können Sie aber, u.a. im Travel Management, auch Kosten sparen:
geringere Flug- & Hotelkosten durch Richtlinien
weniger kurzfristige Umbuchungen
weniger nicht erstattungsfähige Spesen
besser planbare Budgets
geringere Risiken in Prüfungen
besseres Unternehmensimage & höhere Mitarbeitendenzufriedenheit
Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz schliessen sich nicht aus – die CSRD macht sie zu gemeinsamen Zielen.
Wie führe ich Reise-, Spesen- und ESG-Daten zusammen?
Damit Unternehmen ihre CSRD-Pflichten zuverlässig erfüllen können, brauchen sie vollständige, konsistente und prüfbare Daten. Insbesondere im Geschäftsreisebereich entstehen jedoch typischerweise viele parallele Datenquellen: Buchungsportale, Kreditkarten, Spesenbelege, CO₂-Tracker, interne Richtlinien. Ohne Automatisierung führt das schnell zu Inkonsistenzen, Medienbrüchen und steigendem Reporting-Aufwand.
Moderne digitale Plattformen wie Perk ermöglichen es, alle relevanten Reise-, Spesen- und ESG-Daten in einem durchgängigen System zu erfassen, zu prüfen und für das ESG- bzw. CSRD-Reporting aufzubereiten. Die wichtigsten Funktionen:
Automatisierte Spesenprozesse
Digitale Systeme übernehmen zentrale Schritte der Spesenverwaltung:
OCR-basierte Belegerfassung und automatische Datenextraktion
Kategorisierung und Richtlinienprüfung in Echtzeit
Duplikat- und Anomalieerkennung
Automatisierte Genehmigungsworkflows
Erstattungen und Buchungen ohne manuelle Zwischenschritte
So entsteht ein vollständig nachvollziehbarer Datenpfad.
CO₂-Tracking direkt im Reiseprozess
Damit Unternehmen die Anforderungen der ESRS (insbesondere E1 Klimaschutz) erfüllen können, müssen sie gegebenenfalls Emissionen aus Geschäftsreisen
standardisiert erfassen,
verlässlich berechnen,
personen- oder projektbezogen zuordnen,
für den Lagebericht aggregieren.
Technologien wie CO₂-APIs oder integrierte Emissionsrechner ermöglichen diese Erfassung automatisiert und vermeiden Fehler bei der Datensammlung.
Integration von Finanz-, Reise- und Nachhaltigkeitsdaten
APIs verbinden Travel-Management, Spesenmanagement, CO₂-Tracking und ERP-Systeme. So entstehen:
einheitliche Datenquellen (Single Source of Truth)
automatisch aktualisierte Kennzahlen (Kosten, Richtlinienkonformität, Emissionen)
vollständige Prüfpfade für interne Kontrollen und externe Audits
Echtzeit-Dashboards für Finanz- und Nachhaltigkeitsverantwortliche
Gerade für die CSRD ist diese Konsistenz entscheidend, da Offenlegung, Prüfung und Lagebericht deutlich strengere Anforderungen stellen als frühere freiwillige Nachhaltigkeitsberichte.
Automatisierte Compliance-Prüfung
Moderne Software ermöglicht:
Die Prüfung von Reiserichtlinien, Spesenrichtlinien und Nachhaltigkeitsvorgaben bereits während der Buchung
Automatische Kennzeichnung nicht konformer Ausgaben
Einhaltung von Ausgabenlimits, bevorzugten Anbietern, CO₂-Richtlinien
Standardisierte Reportingformate für Audit & ESG-Offenlegung
Damit wird Compliance nicht zur zusätzlichen Last, sondern zum integrierten Bestandteil des Buchungs- und Abrechnungsprozesses.
Perk verbindet Travel Management, Ausgabenmanagement und CO₂-Tracking (Green Trip) in einer Plattform. Buchungsdaten, Spesen, Richtlinien und Emissionen fliessen automatisch zusammen, wodurch Prüfbarkeit, CSRD-Konformität und Nachhaltigkeitsanalysen erheblich vereinfacht werden.
Kompensieren Sie den CO₂-Fussabdruck Ihrer Geschäftsreisen.
FAQ – häufige Fragen zum CSRD-Reporting
- CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und bezeichnet eine im Jahr 2022 verabschiedete EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die CSRD ersetzt und erweitert die seit 2014 bestehende NFRD-Richtlinie und soll dazu beitragen, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen standardisiert Auskunft über ihre Nachhaltigkeitsmassnahmen geben.
- Unter die CSRD fallen alle kapitalmarktorientierten Grossunternehmen sowie KMUs, die in EU-Ländern tätig sind – Kleinstunternehmen ausgenommen. Ebenfalls betroffen von der Regelung sind Nicht-EU Unternehmen, die einen Umsatz von über 150 Mio. € in EU-Ländern erzielen oder Tochtergesellschaften und Zweigstellen in der EU haben.
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird schrittweise umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2024 gilt die CSRD für alle bereits von der NFRD betroffenen Unternehmen. Seit dem 01. Januar 2025 dann für alle zuvor noch nicht erfassten Grossunternehmen. Und ab 01. Januar 2026 müssen dann auch alle börsennotierten KMUs die CSRD-Richtlinien erfüllen.
- Ja, bei der CSRD herrscht eine Berichtspflicht. Sollte ein Unternehmen den Bericht über seine Nachhaltigkeitsinformationen nicht vorlegen, so riskiert es Sanktionen, etwa in Form von Geldstrafen.
- Wirksame Massnahmen sind z. B.:
- Bahn statt Flug auf Kurzstrecken
- Direktflüge bevorzugenzertifiziert nachhaltige Hotels wählen
- CO₂-Grenzwerte oder Richtlinien in Reiseprozesse integrieren
- Emissionen durch zertifizierte Projekte kompensieren