Umsatzsteuer-Rückerstattung: Mühelos mit Perk
Lassen Sie die Umsatzsteuer-Rückforderung nicht zur Last werden. Unternehmen entgehen jährlich 30 Milliarden US-Dollar an erstattungsfähiger Umsatzsteuer. Perk bietet Ihnen die notwendigen Tools, um Ihr Geld zurückzuerhalten.
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Warum sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Reisekosten lohnt
Unternehmen verlieren jedes Jahr erhebliche Beträge, weil sie die Mehrwertsteuer auf Reisekosten nicht zurückfordern. Der Grund: Die Mehrwertsteuererstattung für Dienstreisen erscheint oft kompliziert – die Steuervorschriften der Finanzbehörden und ein verwirrender Erstattungsprozess inkl. Vorsteuer-Vergütungsverfahren wirken abschreckend.Dabei kann die Rückforderung so einfach sein: Mit der Umsatzsteuer-Lösung von Perk vermeiden Sie lange und komplizierte Rückforderungsprozesse. So sparen Sie bis zu 19 % Ihres Reisebudgets bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands – und bis zu 27 % bei EU-Auslandsreisen. Wir helfen Ihrem Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Reisekosten mühelos einzufordern und so Kosten zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Mit unserer einfachen Lösung zum Vorsteuerabzug holen Sie mehr aus Ihrem Reisebudget.
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Sparen Sie die Mehrwertsteuer & reisen Sie effizienter – mit Perk
Sie sind unsicher, was Sie genau zahlen müssen, was Sie zurückfordern können oder wie Sie eine gültige Rechnung erhalten? Wir stehen Ihnen zur Seite. Mit unserer großen Auswahl an Mehrwertsteuer-freundlichen Buchungen legen wir den Grundstein für eine unkomplizierte Mehrwertsteuer-Rückerstattung – egal, ob für Flüge, Übernachtungen, Mietwagenbuchungen oder Zug- und Taxifahrten. Mit unserem praktischen Mehrwertsteuerrechner ermitteln Sie genau, wie viel Geld Sie zurückerhalten können. Perk unterstützt Sie bei diesem Prozess und übernimmt alle Formalitäten für Sie. Wir holen für Sie gültige Umsatzsteuerrechnungen von Anbietern ein, damit Sie kein Geld verschenken.
Sparen Sie bis zu 19 % Mehrwertsteuer auf Dienstreisen in Deutschland!
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Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug & Co. einfach erklärt – Ihre Rechte & Pflichten in Kürze
- Als Unternehmen beziehen Sie beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer. Diese leiten Sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter. Um die Abgaben besser auf das Kalenderjahr zu verteilen, geben Unternehmen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab.
- Wenn Sie selbst Geschäftsausgaben tätigen – z. B. für Dienstreisen –, zahlen Sie ebenfalls eine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Diese wird auch Vorsteuer genannt und kann beim Finanzamt per Vorsteuerabzug zurückgeholt werden.
- Auch Steuern, die Sie im Ausland entrichtet haben, können Sie zurückfordern: per Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Bei Reisen innerhalb der EU wenden Sie sich dafür an das Bundeszentralamt für Steuern, bei Reisen in Nicht-EU-Länder an den jeweiligen Staat bzw. die dortige Steuerbehörde.
- Die Steuersätze für die Mehrwertsteuer variieren von Land zu Land. Am niedrigsten ist die Umsatzsteuer in Luxemburg mit 17 %. Den höchsten Steuersatz hat Ungarn mit 27 %, gefolgt von Dänemark und Schweden mit 25 %. Deutschland liegt mit 19 % Mehrwertsteuer unter dem EU-Durchschnitt von 21 % bis 22 %.
- Für manche Leistungen und Güter gelten reduzierte Steuersätze: Hotelübernachtungen werden in Deutschland z. B. nur mit 7 % besteuert.
Holen Sie sich Ihre Umsatzsteuer auf Auslandsreisen zurück!
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Einfach registrieren & Geschäftsreisemanagement revolutionieren
Die Rückforderung der Umsatzsteuer auf Auslandsreisen ist so einfach wie nie zuvor. Ihr Unternehmen muss nicht einmal in dem jeweiligen Land registriert sein, um die Vorsteuer zurückzuholen! Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Rückforderung – schnell und simpel. Unsere Expert:innen ermitteln mit Ihnen gemeinsam, was Sie an Reisekosten sparen können und wie Sie dieses Geld zurückerhalten.
Ermitteln Sie Ihre möglichen Ersparnisse
Erfahren Sie, wie viel Umsatzsteuer Sie von Ihren Geschäftsreisekosten zurückfordern können. Kontaktieren Sie uns und fangen Sie an, bares Geld zu sparen.
FAQ – häufige Fragen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Reisekosten
- Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind dasselbe. Die korrekte Bezeichnung lautet Umsatzsteuer – denn es gibt ein Umsatzsteuergesetz (UstG), aber kein Mehrwertsteuergesetz. Da beide Begriffe geläufig sind, macht es aber keinen Unterschied, welche Bezeichnung Sie nutzen. Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen mit betrieblichem Zweck zahlen müssen. Diese können sie zurückfordern.
- Die Reisekosten für eine Dienstreise setzen sich v. a. aus Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und Transportkosten zusammen, die allesamt umsatzsteuerpflichtig sind. Der Steuersatz für Reisekosten kann aber variieren: Während auf Übernachtungskosten in Deutschland nur 7 % Umsatzsteuer anfallen, wird das Frühstück z. B. mit 19 % besteuert.Gut zu wissen: Hotels sind verpflichtet, eine Rechnung für Unternehmen auszustellen, auf der die einzelnen Kosten nebst Steuersatz ausgewiesen sind.
- Nein. Ihr Unternehmen muss umsatzsteuerlich registriert sein, um diese zurückfordern zu können. Wenn Sie für eine Auswärtstätigkeit ins Ausland reisen, müssen Sie aber nicht im jeweiligen Reiseland registriert sein. Eine Registrierung in Deutschland reicht.
- Ja. Um die Umsatzsteuer auf Geschäftsreisekosten erstattet zu bekommen, benötigen Sie gültige Belege für Übernachtungskosten und Co., auf denen die Steuern ausgewiesen sind. Die Belege müssen auf Ihr Unternehmen ausgestellt sein. Ein Umsatzsteuerbeleg gilt als Voraussetzung für die Rückerstattung und ist daher unbedingt vorzuweisen.
- Ja. Sie können die Mehrwertsteuer nicht nur für Reisekosten im Inland zurückfordern, sondern auch für eine Auswärtstätigkeit in Ländern, in denen Ihr Unternehmen nicht umsatzsteuerlich registriert ist. Der Steuersatz hängt vom Reiseland bzw. den dortigen Finanzbehörden ab. Wurde die Vorsteuer im Ausland entrichtet, erfolgt die Rückforderung über das sogenannte Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Für Reisen bzw. Ausgaben in EU-Staaten beantragen Sie die Erstattung über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Handelt es sich um einen Nicht-EU-Staat, führt der Weg über die örtliche Regierung bzw. Steuerbehörde.
- Das hängt vom Land ab, in dem sich das Hotel befindet. Die Regeln zur Umsatzsteuer sind von Land zu Land verschieden. Mit Perk können Sie ermitteln, wie hoch die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Ihre Reisekosten ausfällt. In Deutschland können Sie die Umsatzsteuer auf Übernachtungskosten zurückfordern – dabei gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.
- Ja, Sie können die Umsatzsteuer auf Kraftstoffe einfordern, sofern Sie das Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen. In der Regel werden Tankkosten jedoch ohnehin mit der Kilometerpauschale abgegolten. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der steuerfrei ausgezahlt wird.
- Sie können die Umsatzsteuer auf Geschäftsreisekosten von Mitarbeitenden, wie Mahlzeiten und Übernachtungen, zurückfordern. Allerdings können Sie die Umsatzsteuer nicht zurückfordern, wenn Sie den Verpflegungsmehraufwand in Form der Verpflegungspauschale begleichen.
- Wenn Sie Geschäftsausgaben tätigen, fällt automatisch auch die Umsatzsteuer an. Diese können Sie sich mittels Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückholen. Denn: Die Mehrwertsteuer ist für Endverbraucher:innen vorgesehen. Da Sie als Unternehmen aber selbst steuerpflichtige Umsätze erbringen und die dabei anfallende Umsatzsteuer ans Finanzamt weitergeben, bewahrt der Vorsteuerabzug Sie vor doppelter Steuerlast. Für die Rückforderung benötigen Sie eine Umsatzsteuer-fähige Rechnung.
- Die Rückerstattung erfolgt über das Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung. Um tatsächlich einen Betrag ausgezahlt zu bekommen, ist ein Vorsteuerüberhang erforderlich. Das heißt: Sie müssen mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen haben. So oder so stellt die Abwicklung beim Finanzamt aber sicher, dass Sie nicht auf den getätigten Steuerzahlungen sitzen bleiben. Perk bietet viele Umsatzsteuer-freundliche Optionen für die Reisebuchung an. Das heißt: Bei vielen Buchungen über unsere Plattform können Sie die Mehrwertsteuer auf Reisekosten unkompliziert zurückfordern. Wir holen konforme Rechnungen für Sie ein. Nutzen Sie unseren Umsatzsteuerrechner für Deutschland oder für Auslandsreisen und ermitteln Sie Ihre potenziellen Ersparnisse. Unsere Expert:innen unterstützen Sie gern bei der Rückforderung.
Mehr als 5000 großartige Unternehmen weltweit vertrauen uns
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