ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. ALLGEMEINE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1.1 – Perk erbringt die Dienste dem Auftragsformular gemäß und für die Dauer der Vertragslaufzeit. Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen die Bereitstellung:
a) unseres Travel Moduls - die eine Vielzahl von Drittanbieter-Geschäftsreiseleistungen bündelt und dem Kunden ermöglicht, diese Leistungen über die Plattform zu buchen und zu verwalten.; Das Travel Modul umfasst zudem ein Event Modul, das speziell darauf ausgerichtet ist, Gruppenbuchungen und Firmenveranstaltungen zu unterstützen;
b) unseres Spend Moduls - die es dem Kunden ermöglichen, seine Finanzvorgänge zu kontrollieren, optimieren und rationalisieren (durch die Konsolidierung von Rechnungen, Ausgaben und Zahlungen über die Plattform).
c) etwaiger Implementierungsleistungen – die zur Unterstützung Ihrer Konfiguration und/oder Integration des Spend Moduls erbracht werden.
1.2 – Die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen für einen bestimmten Dienst gelten für den Kunden nur, sofern er diesen bestimmten Dienst in Anspruch nimmt. Die Ausgabe von Perk Card Platinum Visa Karten unterliegt einer gesonderten Vereinbarung (siehe Verweis im Auftragsformular und Anlage 1, Teil B, Ziffer 2.2).
1.3 – Eine aktuelle Beschreibung der Dienste ist im Produkt- und Dienstleistungskatalog von Perk enthalten. Der Produkt- und Dienstleistungskatalog wird durch Bezugnahme in diesen Vertrag einbezogen.
1.4 – Perk erbringt die Dienste
a) mit angemessener Kompetenz und Sorgfalt, und
b) in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.
1.5 – Perk wird alle Lizenzen und Genehmigungen aufrechterhalten, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.
1.6 – Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, macht der Kunde die Nutzung der Dienste nicht von der Bereitstellung bestimmter zukünftiger Funktionen oder Features oder von diesbezüglichen Kommentaren von Perk abhängig.
1.7 – Die Dienste sind ausschließlich für die geschäftliche Nutzung bestimmt.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN
2.1 – Zur Nutzung der Dienste muss der Kunde Nutzerkonten für seine Nutzer einrichten.
2.2 – Der Kunde ist verantwortlich
a) dafür, sicherzustellen, dass jedes Nutzerkonto einem bestimmten Nutzer zugeordnet ist;
b) dafür, sicherzustellen, dass die Anmeldedaten für Nutzerkonten (d. h. Logins/Passwörter) sicher verwahrt und vertraulich behandelt werden und den unbefugten Zugang zur Plattform und deren unbefugte Nutzung zu verhindern;
c) dafür, Perk unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er feststellt, dass die Sicherheit eines Nutzerkontos oder eines integrierten Drittanbieterdienstes beeinträchtigt sein könnte;
d) für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des vom Kunden und seiner Nutzer auf die Plattform hochgeladenen Daten;
e) für die Festlegung von Richtlinien und Kontrollen, die auf der Plattform eingerichtet werden (zum Beispiel Budgets für Spesen);
f) für die Integration und den Betrieb von Drittanbieterdiensten, mit denen der Kunde die Dienste nutzt, einschließlich der Einhaltung der Geschäftsbedingungen solcher Drittanbieterdienste;
g) für die Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer und Verbundenen Unternehmen; und
h) für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften.
2.3 – Dem Kunden ist jede Art der Nutzung der Dienste untersagt, die gegen geltendes Recht oder diesen Vertrag verstößt oder anderweitig die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Plattform gefährdet. Insbesondere darf der Kunde nicht, (i) direkt oder indirekt versuchen, den Quell- oder Objektcode oder die zugrunde liegende Systemarchitektur, das Know-how oder die Algorithmen der Dienste bzw. zugehöriger Software, Dokumentation oder Daten durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung offenzulegen; (ii) die Dienste modifizieren, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen (außer in dem von Perk ausdrücklich genehmigten Umfang); (iii) oder Eigentumsvermerke oder Kennzeichnungen entfernen.
2.4 – Erhält der Kunde Mitteilung, u.a. von Perk, dass die Daten oder Inhalte, die er oder seine Nutzer auf die Plattform hochgeladen haben, nicht mehr genutzt oder entfernt werden müssen, um einen Verstoß gegen geltendes Recht, behördliche Vorschriften oder eine Verletzung der Rechte Dritter zu vermeiden, wird der Kunde solche Daten und Inhalte unverzüglich entfernen. Handelt der Kunde nicht unverzüglich, kann Perk betreffende Inhalte entfernen oder den Zugang des Kunden dazu ohne weitere Ankündigung sperren.
2.5 – Nutzt der Kunde die Dienste vertragswidrig, kann Perk die Nutzung der Dienste suspendieren.
3. GEBÜHREN
3.1 – Der Kunde zahlt für alle Dienste entsprechend den im Auftragsformular angegebenen Gebühren und Zahlungsbedingungen sowie den Bedingungen dieser Ziffer 3 sowie Anlage 1 (Produktspezifische Bedingungen) und Anlage 2 (Zahlungsmethoden).
3.2 – Unterliegt ein Dienst Nutzungslimits, können bei der Überschreitung solcher Limits zusätzliche Gebühren anfallen. Fallen solche zusätzlichen Gebühren an, sind diese im Auftragsformular oder in den Produktspezifischen Bedingungen geregelt.
3.3 – Perk stellt dem Kunden (und, sofern Perk dem schriftlich zugestimmt hat, dem/den Verbundenen Unternehmen des Kunden) alle im Auftragsformular angegebenen Dienste in Rechnung. Perk behält sich das Recht vor, Rechnungen an den Kunden über ein mit Perk Verbundenes Unternehmen zu stellen. In diesen Fällen erfüllt die fristgerechte Zahlung an das rechnungsausstellende Verbundene Unternehmen die Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus in Bezug auf diese Rechnung.
3.4 – Der Kunde ist für die rechtzeitige Bezahlung aller Rechnungen verantwortlich ist, einschließlich aller Rechnungen, die Perk Verbundenen Unternehmen des Kunden ausstellt. Die Zahlung durch ein Verbundenes Unternehmen einer an dieses Verbundene Unternehmen ausgestellten Rechnung erfüllt die betreffenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass seine betreffenden Verbundenen Unternehmen über die im Auftragsformular angegebenen Rechnungs- und Zahlungsbedingungen sowie über die Bestimmungen des Vertrags informiert wurden und trägt dafür Sorge, dass die Verbundenen Unternehmen die für sie geltenden Bedingungen einhalten.
3.5 – Beanstandet der Kunde eine Rechnung, so hat er:
a) Perk unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Beanstandungsgründe zu informieren;
b) alle Nachweise vorzulegen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Beanstandungsgründe zu überprüfen;
c) alle nicht bestrittenen, fälligen Beträge bezahlen; und
d) zu versuchen, die Streitigkeit proaktiv und in gutem Glauben beizulegen.
3.6 – Wenn ein vom Kunden zu zahlender, fälliger und nicht bestrittener Betrag nicht an seinem Fälligkeitsdatum bezahlt wird, behält sich Perk das Recht vor, Zinsen von 6 % pro Jahr auf den nicht gezahlten Betrag zu erheben, anfallend vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Zahlung des entsprechenden ausstehenden Betrags. Die Verzugszinsen laufen täglich auf und werden in der nächsten Rechnung an den Kunden ausgewiesen.
3.7 – Wenn ein unbestrittener, fälliger Betrag zur Zahlung überfällig ist, kann Perk, ohne Beschränkung seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel, die Dienste suspendieren, bis diese Verbindlichkeiten vollständig bezahlt sind. Perk hat Kunden, außer Kunden, die per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen, mindestens sieben (7) Tage vor der Suspendierung über die Überfälligkeit seiner Zahlungsverpflichtungen zu informieren.
3.8 – [Für deutsches Recht gelten die abweichenden Bestimmungen in Ziffer 16.4 a).]
Perk behält sich das Recht vor, die Gebühren maximal ein Mal pro Kalenderjahr zu ändern. Perk wird den Kunden über eine Gebührenänderung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren.
3.9 – Die Gebühren verstehen sich zzgl. Steuern (z.B. Umsatz- oder eventuell anfallende Quellensteuern). Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Steuern zu zahlen, die Perk zusätzlich zu seinen Gebühren erheben muss. Auf Verlangen von Perk stellt der Kunde seine Steueridentifikationsdaten zur Verfügung.
3.10 – Der Kunde hat alle Zahlungen ohne Einbehalt oder Abzüge zu leisten, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben. Sofern ein Einbehalt oder Abzug gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Kunde Perk den betreffenden zusätzlichen Betrag zu zahlen, sodass Perk denselben Gesamtbetrag erhält, den es ohne den Einbehalt oder Abzug erhalten hätte.
4. GEISTIGES EIGENTUM
4.1 – Perk bzw. seine Lizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und den Diensten. Mit Ausnahme des Rechts des Kunden, auf die entsprechenden Dienste zuzugreifen und diese für sich und seine Nutzer zu nutzen, werden dem Kunden keine Rechte am geistigen Eigentum von Perk gewährt.
4.2 – Der Kunde gewährt Perk, dessen Verbundenen Unternehmen und Vertretern (weltweit) eine auf Vertragslaufzeit begrenzte Lizenz zum Hosten, Kopieren, Übertragen und Anzeigen von Kundendaten, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Dieses Recht erstreckt sich - sofern relevant - auch auf Kundendaten, die Perk, auf Anweisung des Kunden, über einen mit der Plattform integrierten Drittanbieterdienst erhält.
4.3 – Perk hat das Recht, dienstleistungsbezogenes Feedback, Vorschläge oder Anfragen des Kunden frei zu verwenden. Rechte an geistigem Eigentum, die infolge der Erbringung der Dienste durch Perk entstehen, sind ausschließliches Eigentum von Perk bzw. seinen Lizenzgebern.
4.4 – Perk und seine Verbundenen Unternehmen sind berechtigt, den Namen, die Marke und das Logo des Kunden, ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Kunden als Kunden von Perk und gemäß den vom Kunden Perk mitgeteilten Designs und Richtlinien, zu verwenden. Jede weitere Verwendung für Werbezwecke unterliegt der vorherigen Genehmigung des Kunden in Textform (per E-Mail).
4.5 – Perk verteidigt den Kunden (und, soweit zutreffend, dessen Verbundene Unternehmen) gegen Forderungen Dritter, soweit diese eine Verletzung von deren Rechten am geistigen Eigentum durch die Dienste geltend machen, und stellt den Kunden, vorbehaltlich der in Ziffer 7.4 genannten Höchstbeträge*, von allen Schadensersatzansprüchen, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die dem Kunden unanfechtbar im Ergebnis eines Verfahrens oder gemäß eines von Perk schriftlich genehmigten Vergleichs entstehen. Diese Freistellungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde Perk:
a) unverzüglich schriftlich über entsprechende Forderungen eines Dritten benachrichtigt;
b) die alleinige Kontrolle über den Rechtsstreit einräumt; und
c) angemessen bei der Verteidigung unterstützt.
* [Findet deutsches Recht Anwendung, gilt dieser Höchstbetrag gemäß den jurisdiktionsspezifischen Bestimmungen in Ziffer 16.4 b) nicht.]
4.6 – Sollten die Dienste die Rechte Dritter verletzen, kann Perk nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden:
a) die Dienste so ändern, dass es zu keiner Rechtsverletzung mehr kommt;
b) eine Lizenz für die weitere Nutzung der Dienste durch den Kunden erwerben; oder
c) die betreffenden Dienste kündigen und dem Kunden alle - in Bezug auf künftige Bezugszeiträume - im Voraus gezahlten Gebühren zurückerstatten.
4.7 – Die oben genannten Verpflichtungen zur Verteidigung und Freistellung gelten nicht, wenn:
a) der betreffende Anspruch des Dritten darin begründet ist, dass der Kunde die Dienste mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen nutzt oder kombiniert, die nicht von Perk zur Verfügung gestellt wurden, und die Dienste (bzw. die Nutzung derselben) ohne eine solche Nutzung oder Kombination keine Rechtsverletzung begründen würde; oder
b) die Rechtsverletzung aus Content des Kunden oder der Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden resultiert.
4.8 – Ziffer 4.5 regelt die Haftung Perks und seiner Verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden für alle in dieser Ziffer beschriebenen Ansprüche Dritter abschließend.
5. DATENSCHUTZ
5.1 – Die Parteien haben die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung, die im Rahmen der Bereitstellung und Inanspruchnahme der Leistungen aus diesem Vertrag geprüft und vereinbart, die Bestimmungen des Addendums zur Auftragsverarbeitung (die AVV, Anlage 3) zu befolgen.
6. GARANTIEN
6.1 – Jede Partei garantiert der anderen Partei, dass:
a) sie uneingeschränkt befugt ist, diesen Vertag abzuschließen, ihre Verpflichtungen aus diesem zu erfüllen, und es hierzu keiner Zustimmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person bedarf.
b) die Person, die diesen Vertrag unterzeichnet, dazu ordnungsgemäß befugt ist und verzichtet (im nach geltendem Recht größtmöglichen Umfang) auf ihr Recht, zu behaupten oder sich nachträglich auf einen Beweis zu stützen, dass ihr Unterzeichner nicht ordnungsgemäß befugt war, sie an die Bedingungen dieses Vertrags zu binden.
c) dieser Vertrag nach ordnungsgemäßer Unterzeichnung für sie rechtlich verbindliche Verpflichtungen begründet.
d) ihr keine Umstände bekannt sind, die sich nachteilig auf ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag auswirken könnten.
6.2 – Perk garantiert, dass während der Vertragslaufzeit:
a) die Dienste im Wesentlichen gemäß dem Produkt- und Dienstleistungskatalog erbracht werden; und
b) die Sicherheit und Funktionalität der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigt wird (zur Klarstellung: hiervon ausgenommen sind alle Drittanbieter-Dienste, auf die der Kunde über den Marketplace oder anderweitig zugreift).
6.3 – Perk garantiert explizit nicht, dass:
a) die Dienste immer verfügbar sind bzw. die Nutzung durch den Kunden ununterbrochen möglich ist;
b) der Kunde die Dienste mit Drittanbieterdiensten integrieren kann, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
7. HAFTUNG
[Wenn dieser Vertag spanischem oder deutschem Recht unterliegt (siehe Ziffer 15), beachten Sie bitte die länderspezifischen Bestimmungen gemäß den Ziffern 16.2 und 16.4].
7.1 – Jede Partei haftet für vorsätzliche Handlungen, Betrug oder Diebstahl durch sie oder ihre Angestellten, für Tod oder Personenschäden, die durch ihre eigene Fahrlässigkeit oder die ihrer Angestellten verursacht wurden, für arglistige Täuschung und alles weitere, wofür von Gesetzes wegen die Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
7.2 – Weder der Kunde noch Perk haften aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für mittelbare, besondere oder zufällige Schäden, Vertrauens- oder Folgeschäden bzw. für Schäden aufgrund von Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechung – selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden im Voraus hingewiesen wurde.
7.3 – Vorbehaltlich der Ziffern 6.1 und 6.4 ist die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit allen ihren jeweiligen Verbundenen Unternehmen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem ersten haftungsbegründenden Ereignis für die Dienste bezahlt hat (die Allgemeine Haftungsobergrenze). Die Allgemeine Haftungsobergrenze gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Klage aus einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung handelt, und unabhängig von der Haftungstheorie, beschränkt jedoch nicht die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß Ziffer 4 (Gebühren).
7.4 – In Bezug auf Verstöße durch:
a) Perk gegen Ziffer 4.1 (Geistiges Eigentum), welche zu einer Forderung gegen den Kunden (oder dessen Verbundenes Unternehmen) führen und für die der Kunde auf die IP-Indemnity nach Ziffer 4.5 zurückgreifen kann;
b) eine Partei (einschließlich ihrer Verbundenen Unternehmen) gegen Ziffer 8 (Vertrauliche Informationen);
c) eine Partei (einschließlich ihrer Verbundenen Unternehmen) gegen das Addendum zur Auftragsverarbeitung; oder
d) den Kunden gegen die Entwickler- und Marketplacebedingungen,
ist die Gesamthaftung jeder Partei (bzw. in Bezug auf Ziffer 7.4 a) allein der von Perk und in Bezug auf Ziffer 7.4 d) allein der des Kunden) einschließlich aller ihrer Verbundenen Unternehmen, die sich aus dem betreffenden schadensbegründenden Ereignis ergibt, auf den höheren Betrag von (i) dem dreifachen (3x) Betrag der Allgemeinen Haftungsobergrenze und (ii) 250.000 in der im Auftragsformular festgelegten Währung (EUR, GBP, USD, CHF) begrenzt.
7.5 – Die in dieser Ziffer 7 festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen stellen die Vereinbarung der Parteien über die zwischen ihnen geltende Risikoverteilung im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag dar.
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
8.1 – Die Parteien und ihre jeweiligen Verbundenen Unternehmen (jeweils Informationsgeber) übermitteln der anderen Partei und deren jeweilige Verbundene Unternehmen (jeweils Empfänger) im Rahmen dieses Vertrages unter Umständen vertrauliche Informationen. Als Vertrauliche Informationen gelten alle mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich verfügbar sind; (ii) die öffentlich verfügbar werden (aus anderen Gründen als wegen der gegen diese Ziffer verstoßenden Weitergabe durch den Empfänger); (iii) die sich vor ihrer Weitergabe durch den Informationsgeber ohne Beschränkung hinsichtlich der Verwendung bzw. Weitergabe rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (iv) die vom Empfänger ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ziffer unabhängig entwickelt wurden; (v) deren Weitergabe vom Gesetz bzw. einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Gericht angeordnet wird.
8.2 – Der Empfänger (i) hat Vertrauliche Information vertraulich zu behandeln und darf diese keinen anderen Personen übermitteln, außer Personen, die diese für die Erbringung der Dienste benötigen, einschließlich Reiseanbietern; (ii) sicherzustellen, dass alle Personen, an die der Empfänger die vertraulichen Informationen (gemäß dieser Klausel) weitergibt, über die Bedingungen dieser Ziffer informiert werden und dass diese Personen verpflichtet sind, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitsklausel einzuhalten oder durch nicht weniger restriktiven Bedingungen als die hierin enthaltenen gebunden sind; (iii) darf die Vertraulichen Informationen nur zur Erbringung bzw. zum Bezug der Dienste nach diesem Vertrag verwenden; und (iv) muss die Vertraulichen Informationen und alle Kopien davon sicher und so aufbewahren, dass ein unbefugter Zugriff durch Dritte verhindert wird.
8.3 – Wenn der Informationsgeber aus irgendeinem Grund per schriftlicher Mitteilung die Rückgabe der Vertraulichen Informationen fordert, hat der Empfänger diese so schnell wie möglich zurückzugeben oder per schriftlicher Mitteilung zu bestätigen, dass diese vernichtet wurden. Sofern die Vertraulichen Informationen in Archivierungs- oder Computer-Backup-Systemen des Empfängers gespeichert wurden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, die Vertraulichen Informationen zu löschen, hat jedoch angemessene Anstrengungen zur Löschung der vertraulichen Informationen aus diesen Systemen zu unternehmen. Die in dieser Ziffer festgelegte Geheimhaltungspflicht gilt für alle behaltenen Vertraulichen Informationen weiter.
9. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
9.1 – Dieser Vertrag tritt mit dem Vertragsdatum in Kraft und gilt für die im Auftragsformular angegebene Dauer (die Erstlaufzeit).
9.2 – Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein (1) Jahr (jeweils eine Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine Partei hat der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt, dass sie den Vertrag nicht verlängert.
9.3 – Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich vorzeitig gekündigt werden:
a) wegen eines wesentlichen Verstoßes der anderen Partei gegen diesen Vertrag und dieser Verstoß nicht behoben werden kann; oder
b) wegen eines wesentlichen Verstoßes der anderen Partei gegen diesen Vertrag, welcher behebbar ist, aber nicht innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach schriftlicher Benachrichtigung über den Verstoß behoben wird; oder
c) die andere Partei ein Insolvenzverfahren einleitet oder anderweitig Gegenstand eines Verfahrens im Zusammenhang mit ihrer Insolvenz, Liquidation oder Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger wird oder, in Bezug auf den Kunden, ein vergleichbares Ereignis in einer relevanten Gerichtsbarkeit auftritt.
9.4 – Inwieweit der Kunde zusätzlich berechtigt ist, während der Vertragslaufzeit bestimmte Dienste hinzuzufügen oder zu entfernen, ist in den Produktspezifischen Bedingungen geregelt.
10. AUSWIRKUNG VON SUSPENDIERUNG UND KÜNDIGUNG
10.1 – Alle im Rahmen des Vertrags ausstehenden, nicht fälligen Zahlungen werden zum Datum des Wirksamwerdens der Suspendierung bzw. der Kündigung fällig.
10.2 – Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Datum des Wirksamwerdens der Kündigung hat der Kunde alle Links und den Zugriff auf alle Dienste und die Plattform zu entfernen bzw. zu deaktivieren und seine Mitarbeiter, Nutzer und Verbundenen Unternehmen entsprechend zu informieren.
11. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG UND EINHALTUNG VON SANKTIONSVORSCHRIFTEN
11.1 – Weder Perk noch dessen Verbundene Unternehmen, deren jeweilige leitende Angestellten, Mitarbeiter oder, soweit Perk bekannt, Bevollmächtigte oder andere Personen, die in deren Namen handeln, haben direkt oder indirekt Bestechungsgelder oder andere illegale Zuwendungen in Form von Geldzahlungen, Geschenken oder anderweitig geleistet oder bezogen oder andere Maßnahmen ergriffen, die gegen geltende Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung oder Korruption verstoßen.
11.2 – Die Dienste, einschließlich der zu deren Erbringung genutzten Technologie können den Ausfuhrgesetzen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs (die jeweils zuständigen Behörden die US/EU/UK Sanktionsbehörden) und anderer Rechtsordnungen unterliegen. Perk und der Kunde (jeweils auch für ihre Verbundenen Unternehmen) versichern jeweils, dass sie nicht (i) von Sanktionen betroffen sind, die der Zuständigkeit einer US/EU/UK Sanktionsbehörde unterliegen; (ii) gemäß den Gesetzen eines Landes oder Territoriums gegründet und organisiert sind, das umfassenden Sanktionen einer US/EU/UK Sanktionsbehörde unterliegt (jeweils ein Sanktioniertes Land); (iii) der Regierung eines Sanktionierten Landes angehören; oder (iv) im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen Person stehen oder im Auftrag einer solchen Person handeln, die in (i), (ii) oder (iii) beschrieben ist. Der Kunde wird die Plattform und Dienste weder von einem Sanktionierten Land aus noch sonst in einer Weise, die gegen anwendbare Sanktionsgesetze und -verordnungen verstoßen würde, nutzen und seinen Nutzern eine solche Nutzung nicht gestatten.
12. HÖHERE GEWALT
12.1 – Keine der Parteien ist für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich, wenn diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Arbeitsniederlegungen oder andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Unfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder dem Internet, höhere Gewalt, zivile oder militärische Unruhen, Kriegshandlungen oder Terrorismus, nukleare oder Naturkatastrophen, Pandemien oder Unterbrechungen, Ausfälle oder Störungen anderer Versorgungsleistungen (Ereignis höherer Gewalt). Ein Ereignis höherer Gewalt entbindet jedoch keine Partei von ihren Zahlungsverpflichtungen. Sollten die Umstände eines Ereignisses höherer Gewalt länger als 45 Tage andauern, kann die nicht betroffene Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung per schriftlicher Mitteilung kündigen.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 – Dieser Vertrag stellt, in Bezug auf seinen Gegenstand, die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
13.2 – Der Kunde kann bestimmte Dienste direkt über die Plattform ändern (einschließlich der Abonnementart). Sonstige Änderungen dieses Vertrags sind nur schriftlich wirksam (siehe Ziffer 13.6 c).
13.3 – Wird eine Bestimmung dieses Vertrags für nichtig erklärt, so hat eine solche Ungültigkeitserklärung keinen Einfluss auf den Rest des Vertrags.
13.4 – Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und gelten nicht als Franchisenehmer, Bevollmächtigte, Joint Ventures oder gesetzliche Vertreter füreinander. Keine der Parteien ist berechtigt, die andere Partei zu binden oder anderweitig im Auftrag oder im Namen der anderen Partei zu handeln.
13.5 – Es gibt keine Drittbegünstigten im Rahmen dieses Vertrags.
13.6 – Sofern in diesem Vertrag nicht anderweitig bestimmt, gilt:
a) Dieser Vertrag und seine Änderungen können in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein und dieselbe Vereinbarung darstellen.
b) Mitteilungen können per E-Mail an die auf dem Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
c) Eine auf elektronischem Wege oder per Fax übermittelte Unterschrift ist für die unterzeichnende Partei bindend.
13.7 – Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (oder Teile davon) nicht ohne Perks ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte abtreten oder übertragen. Perk darf die Zustimmung nicht unangemessen verweigern. Perk hat das Recht, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden, an Verbundene Unternehmen von Perk oder einen rechtlichen Nachfolger im Rahmen einer Verschmelzung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abzutreten und zu übertragen.
14. STREITBEILEGUNG
14.1 – Die Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche und zügige Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben. Erhält eine Partei Kenntnis von einer Streitigkeit, wird sie die andere Partei schriftlich über die Streitigkeit und die Maßnahmen informieren, die sie von der anderen Partei zur Beilegung erwartet (Streitbeilegungsanzeige). Nach Ausstellung der Streitbeilegungsanzeige werden die Parteien unverzüglich und in gutem Glauben zusammenarbeiten, um die in der Streitbeilegungsanzeige genannte Streitigkeit (und jede andere vernünftigerweise damit zusammenhängende Angelegenheit) zu lösen. Sollten die Parteien ihre Differenzen nicht innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Ausstellung der Streitbeilegungsanzeige schriftlich beilegen können, steht den Parteien jede andere Form der Beilegung offen.
14.2 – Diese Ziffer 14 hindert eine Partei nicht daran, einstweiligen Rechtsschutz und andere vorläufige gerichtliche Maßnahmen zu beantragen.
15. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Das auf diesen Vertrag und auf alle sich im Zusammenhang mit diesem ergebende Streitigkeiten anwendbare Recht und der Gerichtsstand sind in nachfolgender Tabelle bestimmt. Anwendbares Recht und Gerichtsstand können für die Perk Card Kartenlösung abweichen, siehe hierzu Anlage 1, Teil B, Ziffer 3.2).
16. JURISDIKTIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
16.1 – Vereinigtes Königreich. Unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen von England und Wales und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, so vereinbaren die Parteien unter Bezugnahme auf Ziffer 13.5 des Vertrags, dass Dritten keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zustehen, um eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen.
16.2 – Spanien. Unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen von Spanien und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, wird Ziffer 7.1 folgendermaßen ersetzt:
Jede Partei haftet unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder Diebstahl durch sie oder ihre Mitarbeiter; Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die ihrer Mitarbeiter verursacht wurden; arglistige Täuschung und für alles weitere, wofür die Haftung nach spanischem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
16.3 – Frankreich. Unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen von Frankreich und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, gelten die folgenden Bestimmungen als einbezogen und anwendbar:
a) Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind die Bestimmungen der Artikel 1222 und 1223 des französischen Zivilgesetzbuches nicht anwendbar.
b) Im Falle eines Konflikts zwischen geltendem französischen Recht und diesem Vertrag hat das geltende Recht Vorrang.
Deutschland, Schweiz oder Österreich. Unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, gelten die folgenden Änderungen:
a) Ziffer 3.8 wird wie folgt ersetzt:
Perk behält sich das Recht vor, die Gebühren jährlich (maximal ein Mal pro Kalenderjahr) nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Entwicklung laufender Kosten und allgemeiner Marktbedingungen anzupassen. Anpassungen können zu Gebührenerhöhungen oder -senkungen führen. Perk wird den Kunden über jede Gebührenänderung mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren. Der Kunde hat das Recht, der Gebührenanpassung innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung in Textform zu widersprechen. In diesem Fall bleiben die Gebühren unverändert und Perk bleibt es vorbehalten, den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.
b) Ziffer 7 wird vollständig wie folgt ersetzt:
7.1 Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen der von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantien.
7.2 Ungeachtet Ziffer 7.1 haften die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung der Parteien ist in diesem Fall auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
7.3 Über Ziffer 7.1 und 7.2 hinaus ist die Haftung der Parteien für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
7.4 Die Parteien stimmen darin überein, dass die in dieser Ziffer festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen die Vereinbarung der Parteien über die Risikoverteilung zwischen ihnen im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag darstellt.
ANLAGE 1 | PRODUKTSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
TEIL A – BEDINGUNGEN FÜR DAS TRAVEL MODUL
1. GESCHÄFTSBEZIEHUNG
Dieser Vertrag stellt eine "allgemeine Vereinbarung" für die Buchung von Reiseleistungen in Verbindung mit der geschäftlichen Tätigkeit des Kunden dar und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie über Pauschalreisen (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015) (PTD) und aller Gesetze und Verordnungen, die von den europäischen Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der PTD erlassen wurden, sowie gegebenenfalls der Civil Aviation (Air Travel Organiser's Licensing) Regulations 2012. Diese Vorschriften gelten daher nicht für die Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen durch Perk bzw. für den Bezug der Leistungen durch den Kunden.
2. REISEANBIETER
2.1 – Sobald eine Reise (einschließlich aller Reiseelemente) gebucht und von Perk bestätigt wurde, gelten für den Kunden alle Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters.
2.2 – Änderungen und Stornierungen von getätigten Buchungen erfolgen gemäß den jeweiligen Bedingungen des Reiseanbieters. Ändert oder storniert der Kunde eine Buchung und ist diese erstattungsfähig, erstattet Perk dem Kunden die entsprechende Buchungsgebühr abzüglich von Perk erhobener Servicegebühren. Informationen bezüglich solcher Abzüge werden Nutzern über die Plattform zur Verfügung gestellt. Rückerstattungen erfolgen bei automatischen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Auto-SEPA) über die ursprüngliche Zahlungsmethode, bei anderen Zahlungsmethoden (z.B. Banküberweisung) durch Abzug dieser Gebühren von der nächsten Rechnung des Kunden oder per Gutschrift. Hat der Kunde FlexiTravel gebucht, gelten die FlexiTravel-spezifischen Bedingungen für Rückerstattungen.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
Reiseanbieter haben im Zusammenhang mit FlexiTravel-Erstattungen keinerlei Rechte oder Pflichten. FlexiTravel-Erstattungen sind klar von den gewöhnlichen Erstattungen durch Reiseanbieter zu unterscheiden, die Perk in Bezug auf Buchungen ohne Nutzung von FlexiTravel abwickelt. Solche gewöhnlichen Erstattungen erfolgen ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseanbieter.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Buchungen nur von Nutzern vorgenommen werden, die mindestens 16 Jahre alt sind, und dass alle Kinder, die bei einer Buchung des Kunden mitreisen, von einem Erwachsenen begleitet werden.
4. ENTWICKLER-TOOLS UND MARKETPLACE
Nutzt der Kunde im Rahmen der Dienste die Entwicklertools:
gelten die Entwickler- und Marketplacebedingungen (welche ab Aktivierung des Zugangs zu den Entwicklertools automatisch Teil des Vertrages werden); und
findet jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und einem dritten Produktanbieter ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter statt.
5. GARANTIEN
Perk garantiert nicht, dass dem Kunden im Rahmen des Travel Moduls bestimmte Inhalte oder Reiseleistungen zur Verfügung stehen.
6. HAFTUNG
In Ergänzung zu Ziffer 7 der AGB (Haftung) haftet Perk nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Reiseanbietern, einschließlich Nichtleistungen oder Mängel der von Reiseanbietern erbrachten Leistungen.
7. AUSWIRKUNG VON SUSPENDIERUNG UND KÜNDIGUNG
In Ergänzung zu Ziffer 10 der AGB (Auswirkung von Suspendierung und Kündigung) bleiben alle Reiseelemente, die dem Kunde von Perk vor Wirksamwerden der Suspendierung oder Kündigung als gebucht bestätigt wurden, vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters, in vollem Umfang gültig.
ANLAGE 1 | TEIL B – BEDINGUNGEN FÜR DAS SPEND MODUL
1. AUSGABENVERARBEITUNG
1.1 – Der Kunde kann Lizenzen für Aktive Nutzer in Einheiten von jeweils 10 Aktiven Nutzer pro Monat erwerben. Als „Aktiver Nutzer“ gilt jeder Nutzer, der innerhalb eines Kalendermonats mindestens eine Finanztransaktion in der Ausgabenverarbeitungslösung durchführt, mit Ausnahme von Vorgängen, die ausschließlich die Rechnungsverarbeitungs-Lösung betreffen. Hierzu zählen beispielsweise: das Einreichen einer Spesenabrechnung, das Einreichen von Spesen im Namen eines anderen, das Genehmigen oder Ablehnen einer Spesenabrechnung oder jede sonstige Interaktion mit der Ausgabenmanagement Modul, die zur Verarbeitung einer Spesenabrechnung führt.
1.2 – Die Gebühren für Aktive Nutzer im Rahmen des Spend Moduls werden monatlich im Nachhinein abgerechnet, beginnend mit dem im Bestellformular unter „Laufzeit“ angegebenen Startdatum. Die im Bestellformular angegebene Anzahl an Aktiven Nutzerlizenzen stellt die vereinbarte Mindestanzahl für die gesamte Laufzeit dar. Der Kunde kann jederzeit zusätzliche Lizenzen für Aktive Nutzer erwerben; die erhöhte Anzahl an Lizenzen gilt dann als neue vertragliche Mindestanzahl.
1.3 – Überschreitet die tatsächliche Zahl der Aktiven Nutzer in einem Monat die im Bestellformular vereinbarte Anzahl, wird die zusätzliche Nutzung mit einem Aufschlag von 30 % auf den regulären Lizenzpreis pro Aktivem Nutzer berechnet. (Beispiel: Bei einem angenommenen Lizenzpreis von 15 EUR pro Aktivem Nutzer und Monat beträgt der Preis für jeden zusätzlichen Aktiven Nutzer 19,50 EUR.) Sinkt die Nutzung in einem Folgemonat wieder, reduziert sich die Abrechnung automatisch auf die jeweils geltende vereinbarte Mindestanzahl.
2. RECHNUNGSVERARBEITUNG
2.1 – Der Kunde kann für die Rechnungsverarbeitungs-Lösung Lizenzen für verarbeitete Rechnungen in Einheiten von jeweils 500 erwerben. Als Verarbeitete Rechnung gilt jede Rechnung oder jedes rechnungsbezogene Dokument, das der Kunde innerhalb der Rechnungsmanagement-Lösung verarbeitet.
2.2 – Die Gebühren für Lizenzen für verarbeitete Rechnungen werden monatlich im Nachhinein abgerechnet, beginnend mit dem im Bestellformular unter „Laufzeit“ angegebenen Startdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die im Bestellformular angegebene Anzahl an Lizenzen für verarbeitete Rechnungen stellt die vereinbarte Mindestanzahl für die gesamte Laufzeit dar. Der Kunde kann jederzeit zusätzliche Lizenzen erwerben; die erhöhte Anzahl an Lizenzen gilt dann als neue vereinbarte Mindestanzahl.
2.3 – Überschreitet die tatsächliche Zahl der verarbeiteten Rechnungen in einem Monat die im Bestellformular vereinbarte Anzahl, wird die zusätzliche Nutzung mit einem Aufschlag von 30 % auf den regulären Lizenzpreis pro verarbeiteter Rechnung berechnet. (Beispiel: Bei einem angenommenen Preis von 1 EUR pro verarbeiteter Rechnung beträgt der Preis für jede zusätzliche verarbeitete Rechnung 1,30 EUR.) Zusatzgebühren werden im monatlich im Nachhinein abgerechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3. PERK CARD
3.1 – Perk Card umfasst die Ausgabe von Perk Platinum Visa Debit Karten. Je nach Sitz des Kunden bzw. dessen Verbundener Unternehmen, an die die Karten ausgegeben werden, wird das Kartenprogramm von folgenden Perk Gesellschaften verwaltet:
a) Für Karten, die an bzw. dessen Verbundener Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich ausgegeben werden, ist die Yokoy GmbH Dienstleisterin;
b) Für Karten, die an Kunden bzw. Kundenverbundene Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ausgegeben werden, ist die Perk Switzerland AG Dienstleisterin.
3.2 – Die Ausgabe der Perk Platinum Visa Debit Karten wird einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der jeweils zuständigen Verbundenen Unternehmen von Perk (die Perk Card-Vereinbarung), welche als Bestandteil dieses Vertrags gilt.
3.3 – Perk arbeitet zur Bereitstellung der Perk Platinum Visa Debit Karten mit Drittanbietern zusammen. Die Perk Card-Vereinbarung beinhaltet daher auch die entsprechenden Nutzungsbedingungen Dritter.
3.4 – Die Wirksamkeit der Kartenservice-Vereinbarung ist abhängig von:
a) der fortbestehenden Gültigkeit dieses Vertrages. Wird dieser Vertrag aus irgendeinem Grund beendet, endet die Perk Card-Vereinbarung automatisch zur gleichen Zeit.
b) der erfolgreichen Durchführung und fortlaufenden Einhaltung des Know-Your-Business (KYB)-Verfahrens, der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung (AML) durch den Kunden sowie der Sanktionsprüfungen. Werden diese Anforderungen durch den Kunden nicht erfüllt, ist Perk berechtigt, die Perk Card-Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung der Perk Card-Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages.
3.5 – Kunden erhalten auf Zahlungen mit Perk Platinum Visa Debit Karten (mit Ausnahme der Perk Smart Lodge Card) Cashback. Der maßgebliche Cashback-Prozentsatz ergibt sich aus dem Auftragsformular. Bargeldabhebungen an Geldautomaten, Rückbelastungen („Chargebacks“) sowie Transaktionen, die von Perk oder dem jeweiligen Kartenprogrammpartner als betrügerisch eingestuft werden, sind hiervon ausgenommen und nicht cashback-berechtigt.
3.6 – Das Cashback wird auf Grundlage des gesamten berechtigten Kartenumsatzes berechnet und am Ende jedes 12-Monats-Zeitraums – oder im Falle einer früheren Beendigung dieses Vertrages – per Banküberweisung an den Kunden ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Rechnungen vollständig bezahlt wurden und kein wesentlicher Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag vorliegt.
3.7 – Perk entwickelt derzeit ein automatisiertes Cashback-Verfahren, bei dem das Cashback als Gutschrift auf Rechnungen angerechnet wird. Der Kunde wird schriftlich informiert, sobald dieses Verfahren eingeführt ist. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt es die oben beschriebene Auszahlungsweise.
3.8 – Perk ist berechtigt, das Cashback-Programm aufgrund wesentlicher Änderungen der rechtlichen, regulatorischen oder geschäftlichen Rahmenbedingungen anzupassen oder auszusetzen. Sofern in einem Vertragsjahr mehr als 60 % des gesamten Kartenumsatzes auf die Nutzung des Travel Moduls entfallen, können die Cashback-Bedingungen überprüft und angepasst werden. Jede Änderung oder Aussetzung wird dem Kunden mit mindestens 30 Tagen vorheriger schriftlicher Ankündigung mitgeteilt, es sei denn, eine frühere Umsetzung ist erforderlich, um rechtlichen oder regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen.
ANLAGE 1 | TEIL C – BEDINGUNGEN FÜR IMPLEMENTIERUNGSLEISTUNGEN
1. LEISTUNGSUMFANG
Implementierungsleistungen umfassen in der Regel die Bereitstellung von Professional-Services-Ressourcen zur Unterstützung bei der Konfiguration der Plattform, der Integration in die Systeme des Kunden, dem Daten-Mapping, der Einrichtung von Stammdaten, dem Testen sowie der Schulung von Nutzern, wie im jeweils entsprechenden SOW näher festgelegt.
GEBÜHREN
2.1 – Implementierungsleistungen werden entweder (i) auf Zeit- und Materialbasis oder (ii) auf Basis eines Festpreises und festgelegten Leistungsumfangs erbracht – dies wird im jeweiligen SOW festgelegt.
2.2 – Werden Implementierungsleistungen auf Zeit- und Materialbasis erbracht, gilt ein im SOW genannter Betrag lediglich als Kostenschätzung für die Budgetplanung des Kunden auf Grundlage der vor Unterzeichnung geführten Gespräche. Perk informiert den Kunden regelmäßig über den Status der Implementierungsleistungen und die angefallenen Gebühren. Es werden keine zusätzlichen Stunden über die ursprüngliche Schätzung hinaus abgerechnet, ohne vorherige Zustimmung des Kunden. Mit Zustimmung des Kunden erbringt Perk die Implementierungsleistungen zu den vereinbarten Konditionen weiter.
2.3 – Werden Implementierungsleistungen auf Basis eines Festpreises und eines fixen Scopes erbracht, unterliegen die Gebühren keinen Anpassungen in Abhängigkeit von tatsächlich geleisteten Stunden. Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang unterliegen einem formellen Änderungsverfahren gemäß Ziffer 4.
2.4 – Der Kunde erstattet Perk angemessene Reise- und Auslagen, die im Zusammenhang mit den Implementierungsleistungen entstehen, soweit diese vom Kunden genehmigt wurden und Perk entsprechende Nachweise (z. B. Belege) vorlegt. Sofern das SOW eine Kostenschätzung dieser Ausgaben enthält, darf Perk diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht überschreiten.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 – Die erfolgreiche Erbringung von Implementierungsleistungen erfordert die aktive Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird Perk angemessen und nach Treu und Glauben unterstützen, insbesondere durch:
Bereitstellung von Stammdaten (Nutzer, Umsatzsteuersätze, Lieferanten, Konten), Compliance-Anforderungen und Richtlinien, Unternehmensstruktur und Genehmigungsinformationen, internen Genehmigungs-Workflows für Spesen oder sonstigen erforderlichen Informationen,
Zuteilung qualifizierten Personals für relevante Rollen (Projektmanagement, Finanzen, Kreditorenbuchhaltung, IT),
unverzügliche Mitteilung von Änderungen im Projektteam sowie Sicherstellung ordnungsgemäßer Einarbeitung und Wissenstransfer, und
Gewährung von Zugriffsrechten und Berechtigungen auf Drittsysteme, die für die Integration erforderlich sind.
3.2 – Ist Perk aufgrund einer Verzögerung aufseiten des Kunden – insbesondere der Nichterfüllung der Pflichten nach Ziffer 3.1 – nicht in der Lage, die Implementierungsleistungen rechtzeitig zu erbringen, kann der Kunde für zusätzliche Ressourcen- bzw. Mehraufwandsgebühren verantwortlich sein.
4. CHANGE ORDER
4.1 – Änderungen an einem SOW bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet wird (ein „Change Order“). Solche Änderungen können beispielsweise erforderlich sein aufgrund veränderter geschäftlicher Anforderungen des Kunden, zusätzlicher Konfigurations- oder Anpassungsbedarfe oder unvorhersehbarer Herausforderungen. Nach Eingang eines Änderungswunsches des Kunden prüft Perk die Machbarkeit und Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung. Der vereinbarte Change Order enthält etwaige Anpassungen der Zeitpläne, Ressourcen und Kosten.
4.2 – Der Change Order wird durch Verweis Bestandteil des jeweiligen SOW.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1 – Perk leistet Gewähr, dass die Implementierungsleistungen fachgerecht und in professioneller Weise erbracht werden.
5.2 – Bei einer Verletzung dieser Gewährleistung beschränkt sich das alleinige Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Perk auf die erneute Erbringung der betreffenden Implementierungsleistungen. Ist Perk nicht in der Lage, die Implementierungsleistungen innerhalb angemessener Frist erneut vertragsgemäß zu erbringen, ist der Kunde berechtigt, die für die mangelhaften Implementierungsleistungen an Perk gezahlten Gebühren zurückzufordern.
5.3 – Die in Ziffer 5.1 genannte Gewährleistung ist die einzige von Perk im Hinblick auf die Erbringung von Implementierungsleistungen gewährte Gewährleistung.
ANLAGE 2 | ZAHLUNGSMETHODEN
1. ZAHLUNG PER KREDITKARTE UND AUTOMATISCHER SEPA-LASTSCHRIFT
1.1 – Ist als Zahlungsmethode Kreditkarte oder automatische SEPA-Lastschrift vereinbart, zahlt der Kunde alle Dienste und Buchungen sofort, es sei denn, ein späterer Ansatz der Gebühren ist mit dem Reiseanbieter vereinbart, bzw. - sofern die Gebühr von Perk erhoben wird - für die Erstattung der Umsatzsteuer an den Kunden zweckmäßig. Perk behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit geltendem Recht, zusätzliche Kosten zu berechnen, die durch die Verwendung dieser Zahlungsmethode entstehen können.
1.2 – Es ist alleinige Verantwortung des Kunden, interne Richtlinien zu implementieren, um zu bestimmen, welche Kreditkarten von welchen Personen für Zahlungen verwendet werden dürfen. Sollten Endnutzer des Kunden (Nutzer) persönliche Kreditkarten verwenden, um Zahlungen zu tätigen, hat dies keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Perk oder die Natur dieses Vertrags, der in jedem Fall als ausschließlich zwischen Perk und dem Kunden abgeschlossen gilt. Im Rahmen von FlexiTravel erfolgen Rückerstattungen nur auf Unternehmenskontoprofile und -karten.
2. ZAHLUNG PER LASTSCHRIFT UND ÜBERWEISUNG
2.1 – Perk kann nach eigenem und ausschließlichem Ermessen und vorbehaltlich einer vorherigen Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden einräumen, Gebühren bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Buchungslimit) per Lastschrift (SEPA) oder Überweisung zu bezahlen. Perk kann dabei ein Buchungslimit pro Zahlungsprofil des Kunden und etwaiger verbundener Unternehmen festlegen.
2.2 – Perk kann das Buchungslimit, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung, jederzeit nach seinem Ermessen ändern oder ganz aussetzen. Macht Perk von seinem Recht Gebrauch, das Buchungslimit zu ändern, oder auszusetzen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, es sei denn, die Änderung des Buchungslimits ist auf eine Verletzung des Vertrags durch den Kunden zurückzuführen.
2.3 – Zum Zeitpunkt der Banküberweisung muss der Kunde Perk mitteilen, welcher Rechnung die Zahlung zuzuordnen ist. Erhält Perk diese Anweisungen nicht, wird die "First-In, First-Out" (FIFO) Methode angewendet. Die Zahlungen werden den ältesten unbezahlten Rechnungen zugeordnet. Im Falle von Banküberweisungen von Verbundenen Unternehmen, die einem bestimmten Zahlungsprofil oder einer Kostenstelle zugeordnet sind wird die FIFO Methode nur im Bezug auf dieses Zahlungsprofil bzw. diese Kostenstelle angewendet.
3. VORAUSZAHLUNGEN
3.1 – Vorbehaltlich Perks Zustimmung kann der Kunde (und ggf. seine Verbundenen Unternehmen) Dienste und Buchungen durch Überweisung eines bestimmten Geldbetrags an Perk im Voraus bezahlen. Anzahl und Höhe der Vorauszahlungen liegen im alleinigen Ermessen des Kunden und sind per Überweisung auf ein von Perk schriftlich angegebenes Bankkonto zu leisten.
3.2 – Vorauszahlungen werden dem Account des Kunden gutgeschrieben und ausschließlich auf die Gebühren für Dienste und Buchungen im Rahmen dieses Vertrages angerechnet. Buchung und Nutzungen der Dienste, die Vorauszahlungen übersteigen, sind dem Kunden nicht möglich.
3.3 – Perk erstattet dem Kunden den Saldo ungenutzter Vorauszahlungen abzüglich ausstehender Verbindlichkeiten des Kunden per Banküberweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto, vorbehaltlich 3.4:
auf Verlangen des Kunden. Solche optionalen Rückerstattungen sind einmal pro Kalenderquartal möglich;
wenn sich die Parteien schriftlich auf eine andere Zahlungsmethode einigen; oder
innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung.
3.4 – Auf Vorauszahlungen fallen keine Zinsen an.
4. SICHERHEITSLEISTUNGEN
4.1 – Perk kann vom Kunden, zur Sicherung von dessen Pflichten aus diesem Vertrag, die Leistung einer Sicherheit verlangen (Kaution). Die Höhe der Kaution wird im Auftragsformular angegeben und kann in Abhängigkeit von der Art der erbrachten Dienste und der Kreditwürdigkeit des Kunden variieren. Der Kunde hat die Kaution auf ein von Perk anzugebendes Bankkonto zu überweisen.
4.2 – Perk ist berechtigt, die Kaution zur Begleichung von ausstehenden Zahlungen zu verwenden, die der Kunde Perk im Rahmen dieses Vertrages schuldet.
4.3 – Hat Perk die Kaution in Anspruch genommen und ergibt sich dadurch eine Differenz zwischen dem im Auftragsformular angegebenen Betrag der Kaution und dem tatsächlichen Saldo der Kaution, wird Perk den Kunden über diese Differenz informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Differenzbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung auf ein von Perk anzugebendes Bankkonto zu überweisen. Sollte der Kunde den Differenzbetrag nicht innerhalb dieser Frist begleichen, behält sich Perk das Recht vor, die Dienste auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
4.4 – Perk wird dem Kunden die Kaution abzüglich etwaiger Abzüge für ausstehende Zahlungen oder vom Kunden verursachte Schäden innerhalb von 5 Werktagen nach Wirksamwerden der Kündigung dieses Vertrages oder sofern Perk feststellt, dass die Kaution nicht mehr benötigt wird, zurückerstatten. Perk behält sich das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.
4.5 – Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kaution die Haftung des Kunden aus diesem Vertrag nicht einschränkt oder begrenzt und dass Perk alle anderen Rechtsmittel, die ihm aus diesem Vertrag oder gesetzlich zur Verfügung stehen, geltend machen kann.
4.6 – Der Kunde ist nicht berechtigt, die Sicherheitsleistung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Perk abzutreten, zu übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen.
ANLAGE 3 | ADDENDUM ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG
1. DEFINITIONEN
„Auftragsverarbeiter“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
„Audit“ sowie „Audit-Parameter“ sind in Ziffer 10.3 dieses AVV definiert.
„Audit-Bericht“ ist in Ziffer 10.2 dieses AVV definiert.
„Betroffene Person“ bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich Kundendaten beziehen.
„Datenschutzgesetze“ bezeichnet sämtliche Gesetze und Vorschriften, die auf die Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen des Vertrags Anwendung finden, einschließlich, soweit anwendbar:(i) den California Consumer Privacy Act, in der Fassung des California Privacy Rights Act, sowie alle darauf beruhenden verbindlichen Verordnungen („CCPA“), (ii) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“ oder „EU-DSGVO“), (iii) das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz („Schweizer DSG“), (iv) die EU-DSGVO, soweit sie gemäß Section 3 des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des Rechts von England und Wales ist („UK GDPR“), und (v) den UK Data Protection Act 2018; jeweils in der geltenden Fassung sowie in jeder geänderten oder ersetzenden Fassung.
„Details zur Verarbeitung“ bezeichnet die wesentlichen Einzelheiten zur vorgesehenen Verarbeitung von Kundendaten, wie von den Parteien in Ziffer 3 dieses AVV festgelegt.
„EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
„Kundendaten“ bezeichnet personenbezogene Daten in Nutzerdaten.
„Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person oder solche Informationen, die im Sinne der Datenschutzgesetze als „personenbezogene Daten“, „persönliche Informationen“ oder vergleichbare Begriffe gelten.
„Übermittlung in ein Drittland“ bezeichnet: (i) soweit die EU-DSGVO Anwendung findet, eine Übermittlung von Kundendaten aus dem EWR in ein Land außerhalb des EWR, für das kein Angemessenheitsbeschluss besteht, (ii) soweit der UK GDPR Anwendung findet, eine Übermittlung von Kundendaten aus dem Vereinigten Königreich in ein anderes Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss besteht, oder (iii) soweit das Schweizer DSG Anwendung findet, eine Übermittlung von Kundendaten aus der Schweiz in ein anderes Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss besteht.
„Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet einen Dritten, den Perk ausschließlich in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste gemäß Vertrag zur Verarbeitung von Kundendaten einsetzt.
„Verarbeitung“ (einschließlich aller Flexionen dieses Begriffs) bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie z. B. Erhebung, Erfassung, Organisation, Ordnung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung.
„Verantwortlicher“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
„Weisungen des Kunden“ sind in Ziffer 4.1 dieses AVV definiert.
2. GELTUNGSBEREICH UND DAUER
2.1 – Dieses AVV gilt für Perk als Auftragsverarbeiter von Kundendaten und für den Kunden als Verantwortlichen für diese Kundendaten.
2.2 – Dieses AVV tritt mit dem Wirksamkeitsdatum in Kraft und endet mit Ablauf oder Beendigung des Vertrags (oder, falls später, zu dem Zeitpunkt, an dem Perk die Verarbeitung sämtlicher Kundendaten eingestellt hat).
3. DETAILS ZUR VERARBEITUNG
3.1 – Kategorien betroffener Personen. Alle Nutzer, die vom Kunden zur Plattform eingeladen werden und/oder die vom Kunden eingeladen werden, die Dienste in Anspruch zu nehmen.
3.2 – Kategorien von Kundendaten.
3.3 – Besondere Kategorien personenbezogener Daten. Perk benötigt von den Nutzern keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Der Kunde weist seine Nutzer an, solche Daten nur dann bereitzustellen, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Perk wird derartige Daten löschen, es sei denn, ihre Verarbeitung ist erforderlich, um einer angemessenen Weisung des Kunden nachzukommen (z. B. bei einer Anforderung zu einem speziellen Menü).
3.4 – Art und Zweck der Verarbeitung. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste. Dazu gehören insbesondere die Erhebung, Erfassung, Organisation, Ordnung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, Abfragen, die Nutzung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung sowie die Löschung oder Vernichtung von Daten.
3.5 – Dauer der Verarbeitung. Perk löscht oder anonymisiert Kundendaten spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertrags, sofern eine längere Aufbewahrung nicht nach Datenschutzgesetzen erforderlich ist, zur Beilegung von Streitigkeiten dient oder zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche notwendig ist. Bestimmte Unterlagen (einschließlich Verträge, Einwilligungsprotokolle, Rechnungen und Kundenservice-Interaktionen) können bis zu sechs Jahre lang zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten aufbewahrt werden. Eine längere Speicherung ist zulässig, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist oder für Rechtsstreitigkeiten erforderlich wird. Auf Anfrage bestätigt Perk die Löschung oder Anonymisierung schriftlich. Dieses AVV bleibt in Kraft, bis sämtliche Daten gelöscht oder anonymisiert wurden.
4. VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN
4.1 – Perk verarbeitet Kundendaten als Auftragsverarbeiter ausschließlich:
4.1.1 gemäß den Weisungen des Kunden; und
4.1.2.soweit erforderlich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von Perk nach den geltenden Datenschutzgesetzen.
„Weisungen des Kunden“ bezeichnet: (i) die Verarbeitung zur Erbringung der Dienste und zur Erfüllung der Verpflichtungen von Perk aus dem Vertrag; sowie (ii) alle angemessenen Weisungen des Kunden, die im Wesentlichen mit den Bestimmungen des Vertrags übereinstimmen.
4.2 – Perk informiert den Kunden, wenn Perk eine Weisung erhält, die nach vernünftiger Einschätzung gegen Datenschutzgesetze verstößt (Perk ist jedoch nicht verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch den Kunden aktiv zu überwachen).
4.3 – Perk schützt Kundendaten entsprechend seinen im Vertrag geregelten Vertraulichkeitsverpflichtungen. Perk stellt sicher, dass Mitarbeiter, die Kundendaten verarbeiten, entweder schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
4.4 – Perk und der Kunde halten die Datenschutzgesetze jeweils in Bezug auf ihre Verarbeitung von Kundendaten ein. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen, damit Perk die Kundendaten rechtmäßig für die im Vertrag (einschließlich dieses AVV) vorgesehenen Zwecke verarbeiten darf – einschließlich, soweit erforderlich, durch Einholung aller erforderlichen Einwilligungen und Erteilung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise an betroffene Personen.
4.5 – Die Parteien werden in gutem Glauben zusammenarbeiten, um dieses AVV bei Bedarf anzupassen, wenn eine der Parteien dies vernünftigerweise zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetze für erforderlich hält.
5. UNTERAUFTRAGSVERARBEITER
5.1 – Der Kunde erteilt Perk eine allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung von Kundendaten einzusetzen. Der Kunde stimmt außerdem zu, dass Perk verbundene Unternehmen als Unterauftragsverarbeiter einsetzen darf.
5.2 – Perk wird:
5.2.1 mit jedem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung abschließen, die im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten enthält wie dieses AVV; und
5.2.2 für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem AVV sowie für Handlungen oder Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleiben, die zu einem Verstoß gegen dieses AVV führen.
5.3 – Perk veröffentlicht eine aktuelle Liste seiner Unterauftragsverarbeiter im Trust Center (die „Liste der Unterauftragsverarbeiter“).
5.4 – Perk kann die Liste der Unterauftragsverarbeiter von Zeit zu Zeit aktualisieren. Mindestens 30 Tage, bevor ein neuer Unterauftragsverarbeiter Kundendaten verarbeitet, wird Perk diesen in die Liste aufnehmen und den Kunden per E-Mail oder auf eine andere im Auftragsformular vorgesehene Weise benachrichtigen.
5.5 – Widerspricht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich dem Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen, werden die Parteien die Einwände in gutem Glauben erörtern.
5.6 – Können die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Dienst außerordentlich zu kündigen. Perk erstattet in diesem Fall die im Voraus gezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für den betroffenen Dienst anteilig zurück.
6. SICHERHEITSMAßNAHMEN
6.1 – Perk trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die der Art der Kundendaten entsprechen, um deren Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten und Sicherheitsvorfälle zu verhindern. Die jeweils geltenden Maßnahmen sind Trust Center von Perk im beschrieben.
6.2 – Perk setzt Verfahren ein, um Sicherheitsvorfälle zu erkennen und darauf zu reagieren. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls wird Perk:
6.2.1 den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden informieren; und
6.2.2 angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Ursache des Sicherheitsvorfalls zu ermitteln, die Auswirkungen zu begrenzen und die Ursache im Rahmen der zumutbaren Möglichkeiten zu beheben.
6.3 – Auf Anfrage unterstützt Perk den Kunden – soweit verfügbar und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung – mit den Informationen, die erforderlich sind, damit der Kunde seine gesetzlichen Meldepflichten in Bezug auf Sicherheitsvorfälle erfüllen kann. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Erfüllung dieser Pflichten sowie für die Abgabe von Meldungen an Behörden, betroffene Personen oder sonstige Dritte.
6.4 – Eine Mitteilung von Perk über einen Sicherheitsvorfall stellt kein Anerkenntnis von Verschulden oder Haftung durch Perk dar.
6.5 – Nicht als Sicherheitsvorfälle gelten erfolglose Versuche oder Vorfälle ohne Auswirkungen auf die Sicherheit der Kundendaten, wie z. B. fehlgeschlagene Login-Versuche, Pings, Port-Scans, Denial-of-Service-Angriffe oder sonstige Netzwerkangriffe auf Firewalls oder Systeme.
6.6 – Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von Perk bereitgestellten Informationen zur Datensicherheit zu prüfen und selbst festzustellen, ob die Dienste die Anforderungen und rechtlichen Verpflichtungen des Kunden nach den Datenschutzgesetzen erfüllen.
7. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG
Auf Anfrage des Kunden und unter Berücksichtigung der Art der jeweiligen Verarbeitung unterstützt Perk den Kunden – soweit entsprechende Informationen verfügbar sind – bei der Erfüllung seiner Pflichten nach den Datenschutzgesetzen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder einer vergleichbaren Risikobewertung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste. Soweit gesetzlich erforderlich, umfasst dies auch die Unterstützung bei Konsultationen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
8. BETROFFENENRECHTE
8.1 – Auf Anfrage des Kunden und unter Berücksichtigung der Art der jeweiligen Verarbeitung unterstützt Perk den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten nach den Datenschutzgesetzen, Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte zu beantworten – soweit der Kunde solche Anfragen (einschließlich über die Dienste) nicht in zumutbarer Weise selbst erfüllen kann.
8.2 – Erhält Perk direkt eine Anfrage einer betroffenen Person in Bezug auf deren Kundendaten, informiert Perk den Kunden und weist die betroffene Person darauf hin, das Ersuchen an den Kunden zu richten. Perk wird in diesem Zusammenhang nicht unmittelbar mit der betroffenen Person kommunizieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Kunde ist für die Beantwortung sämtlicher Anfragen der betroffenen Personen verantwortlich.
9. RÜCKGABE ODER LÖSCHUNG VON DATEN
9.1 – Während der Laufzeit kann der Kunde über seine administrativen Nutzer und die Funktionen der Plattform auf die Kundendaten zugreifen, sich diese zurückgeben oder löschen.
9.2 – Nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags wird Perk – entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen – sämtliche Kundendaten nach Wahl des Kunden zurückgeben oder löschen. Die Löschung erfolgt nach branchenüblichen, sicheren Löschverfahren. Auf Anfrage stellt Perk dem Kunden eine Löschbestätigung aus.
9.3 – Ungeachtet der vorstehenden Regelungen darf Perk Kundendaten aufbewahren:
9.3.1 soweit dies durch Datenschutzgesetze vorgeschrieben ist; oder
9.3.2 im Rahmen der üblichen Backup- oder Aufbewahrungsrichtlinien von Perk,
vorausgesetzt, dass Perk in beiden Fällen (i) die Vertraulichkeit wahrt und die einschlägigen Bestimmungen dieses AVV auf die aufbewahrten Kundendaten anwendet, und (ii) die Kundendaten nicht weiterverarbeitet, außer für die in den Datenschutzgesetzen vorgesehenen Zwecke und für die dort vorgeschriebene Dauer.
10. AUDITS
10.1 – Perk führt Aufzeichnungen über die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Pflichten von Perk aus diesem AVV und den Datenschutzgesetzen nachzuweisen.
10.2 – Perk informiert den Kunden über bestehende externe Audit- und Zertifizierungsprogramme (sofern vorhanden) und stellt dem Kunden auf schriftliche Anfrage in angemessenen Abständen zusammenfassende Auditberichte (jeweils ein „Audit-Bericht“) zur Verfügung, vorbehaltlich bestehender Vertraulichkeitsverpflichtungen. Der Kunde darf Audit-Berichte auf Anfrage an die zuständigen Behörden weitergeben. Der Kunde erkennt an, dass gesetzlich eingeräumte Prüfungsrechte durch die Audit-Berichte und die in Ziffer 10.3 (Kundenaudit) beschriebenen Verfahren erfüllt werden.
10.3 – Vorbehaltlich dieser Ziffer 10.3 ist der Kunde berechtigt, auf eigene Kosten ein Audit von angemessenem Umfang und Dauer durchzuführen, das auf einem mit Perk abgestimmten Auditplan basiert und den Audit-Parametern entspricht (ein „Audit“). Der Kunde darf sein Audit-Recht ausüben:
10.3.1 soweit die Bereitstellung eines Audit-Berichts durch Perk nicht ausreicht, um die Einhaltung dieses AVV oder der Datenschutzgesetze zu überprüfen;
10.3.2 soweit dies erforderlich ist, damit der Kunde auf eine behördliche Prüfung oder ein Auskunftsersuchen einer betroffenen Person reagieren kann; oder
10.3.2 im Zusammenhang mit einem Sicherheitsvorfall.
10.4 – Jedes Audit muss den folgenden Parametern („Audit-Parameter“) entsprechen:
10.4.1 es wird von einem unabhängigen Dritten durchgeführt, der mit Perk eine Vertraulichkeitsvereinbarung schließt;
10.4.2 es ist auf das Maß beschränkt, das vernünftigerweise erforderlich ist, um die Einhaltung dieses AVV und der Datenschutzgesetze zu überprüfen;
10.4.3 es findet zu einem einvernehmlich festgelegten Termin und nur während der regulären Geschäftszeiten von Perk statt;
10.4.4 es erfolgt höchstens einmal jährlich (außer wenn die Datenschutzgesetze oder ein Sicherheitsvorfall eine zusätzliche Prüfung erfordern);
10.4.5 es umfasst ausschließlich Einrichtungen, die von Perk kontrolliert werden;
10.4.6 die Prüfungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf Kundendaten; und
10.4.7 sämtliche Ergebnisse sind nach Maßgabe der Datenschutzgesetze vertraulich zu behandeln.
11. DATENÜBERMITTLUNGEN IN DRITTLÄNDER
11.1 – Perk verarbeitet Kundendaten:
11.1.1 in Irland, Deutschland, Spanien und der Schweiz für Kunden mit Sitz im EWR;
11.1.2 zusätzlich in den Vereinigten Staaten für Kunden mit Sitz in den Vereinigten Staaten; und
11.1.3 zusätzlich im Vereinigten Königreich für Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich.
11.2 – Perk (und seine verbundenen Unternehmen) darf Kundendaten weltweit verarbeiten und übertragen, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Erfolgt eine Übermittlung in ein Drittland, wird Perk geeignete Garantien umsetzen, einschließlich:
11.2.1 Sicherstellung, dass das Empfängerland von einer zuständigen Behörde als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt wurde; oder
11.2.2 Abschluss der von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (oder eines gleichwertigen, von einer zuständigen Behörde genehmigten Instruments) sowie Durchführung eines Transfer Impact Assessment.
12. REGIONALE BESONDERHEITEN
12.1 – Soweit Perk Kundendaten in Kalifornien verarbeitet, gelten im Zusammenhang mit dem CCPA folgende Begriffsbestimmungen:
12.1.1 „business purpose“, „commercial purpose“, „personal information“, „sell“, „service provider“ und „share“ haben die in CCPA festgelegten Bedeutungen;
12.1.2 die Definition von „Betroffene Person“ umfasst auch den Begriff „consumer“ im Sinne des CCPA;
12.1.3 die Definition von „Verantwortlicher“ umfasst auch den Begriff „business“ im Sinne des CCPA; und
12.1.4 die Definition von „Auftragsverarbeiter“ umfasst auch den Begriff „service provider“ im Sinne des CCPA.
12.2 – Der Kunde stellt Perk die Kundendaten im Rahmen des Vertrags ausschließlich zu den spezifischen Geschäftszwecken („business purposes“) zur Verfügung, die in dem Auftragsformular und den Details zur Verarbeitung (Ziffer 3 dieses AVV) sowie im Vertrag beschrieben sind.
12.3 – Perk wird seine Verpflichtungen nach dem CCPA erfüllen und gewährt für die Kundendaten denselben Schutz der Privatsphäre, wie im CCPA vorgeschrieben.
12.4 – Perk erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist: (i) gemäß Ziffer 10 (Audits) angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Kundendaten durch Perk mit den Verpflichtungen des Kunden nach dem CCPA im Einklang steht; (ii) gemäß Ziffer 8 (Betroffenenrechte) Benachrichtigungen und Unterstützung von Perk im Zusammenhang mit Anfragen von Verbrauchern zur Ausübung ihrer Rechte nach dem CCPA zu erhalten; und (iii) nach Benachrichtigung angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung von Kundendaten zu beenden und abzustellen.
12.5 – Perk informiert den Kunden unverzüglich, wenn Perk feststellt, dass es seine Pflichten nach dem CCPA nicht mehr erfüllen kann.
12.6 – Perk wird Kundendaten nicht aufbewahren, nutzen oder offenlegen: (i) für andere Zwecke – einschließlich kommerzieller Zwecke – als die in Ziffer 12.2 genannten Geschäftszwecke; oder (ii) außerhalb der unmittelbaren Geschäftsbeziehung zwischen Perk und dem Kunden; es sei denn, dies ist nach dem CCPA erlaubt.
12.7 – Perk wird Kundendaten, die im Rahmen des Vertrags bereitgestellt werden, weder verkaufen noch im Sinne des CCPA „teilen“.
12.8 – Perk wird Kundendaten nicht mit anderen personenbezogenen Daten zusammenführen, außer soweit dies einem „service provider“ nach dem CCPA ausdrücklich gestattet ist.
ANLAGE 4 | DEFINITIONEN
API bezeichnet die Programmierschnittstellen von Perk, über die der Kunde über Endpunkte auf verschiedene Datenfelder oder Funktionen wie das Rechnungsmodell, das Rechnungszeilenmodell und das Rechnungsprofilmodell zugreifen kann.
Auftragsformular bezeichnet das von Perk ausgestellte physische oder elektronische Auftragsformular, in dem (unter anderem) die vom Kunden bezogen Diensten und zu zahlenden Gebühren angegeben sind.
Entwickler- und Marketplacebedingungen sind die unter https://developers.perk.com/docs/perk-marketplace-and-api-terms-of-use verfügbaren Bedingungen (in der jeweils gültigen Fassung).
Entwicklertools bezeichnet Perks Entwicklertools, einschließlich der APIs und des Marketplace.
Finanztransaktion bezeichnet jedes im Spend Modul hochgeladene, angezeigte und/oder verarbeitete Finanzdokument oder jeden entsprechenden Vorgang, einschließlich Ausgabenbelege, sonstige Spesenabrechnungen (wie Kilometergeld oder Tagegeld), Rechnungen, rechnungsbezogene Dokumente (z. B. Bestellungen, Lieferbestätigungen), Geschäftsreisedokumente (z. B. Flugbuchungen), soweit sie sich nicht auf über das Travel Modul gebuchte Leistungen beziehen, Kartentransaktionen oder ähnliche Vorgänge.
Kunde ist das Unternehmen oder die juristische Person, wie im Auftragsformular angegeben.
Marketplace bezeichnet den Marktplatz, auf dem der Kunde auf Anwendungen von Drittanbietern zugreifen kann, die (jederzeit) mit den Diensten integriert werden können. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.perk.com/travel-solutions/marketplace/.
Nutzer ist jede natürliche Person, die vom Kunden autorisiert ist, auf die Plattform zuzugreifen und die Dienste zu nutzen. Zu den Nutzern können beispielsweise die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Vertreter und/oder Agenten des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen gehören.
Partner bezeichnet Dritte, die Perk beim Vertrieb, der Implementierung oder der Bereitstellung bestimmter Dienste unterstützen.
Perk bezeichnet die vertragsschließende Partei, die dem Kunden die Services gemäß Ziffer 15 der AGB bereitstellt, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist.
Plattform bezeichnet die Perk Plattform, einschließlich aller Module, webbasierten Anwendungen und Tools, die der Kunde im Rahmen eines Auftragsformulars abonniert hat oder die Perk ihm anderweitig zur Verfügung stellt.
Produkt- und Dienstleistungskatalog bezeichnet den unter https://www.perk.com/251104-productservicecatalogue-de abrufbaren Produkt- und Dienstleistungskatalog von Perk.
Reise bedeutet die Reservierung von bis zu acht (8) Reiseelementen und für bis zu acht (8) Nutzer, die dieselbe Reiseroute teilen, entweder online über das Travel Modul oder offline durch den Kunden. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet die gleiche Reiseroute den gleichen Flug, die gleiche Zugfahrt, die gleiche Unterkunft im gleichen Hotel oder andere Arten von Reiseelementen.
Reiseanbieter sind Drittunternehmen, die Flug-, Bahn-, Fähr-, Hotel- und andere Unterkunftsmöglichkeiten, Mietwagen oder andere Reise- und Eventdienstleistungen anbieten.
Reiseelement ist die Online- (über die Plattform) oder Offline-Buchung eines Flugs, eines Zugtickets, eines Mietwagens oder einer Hotelbuchung durch den Kunden, die durch eine eindeutige PNR-Nummer identifiziert wird (als Reiseelemente gelten außerdem Offline-Buchungen von Produkten wie Rundreisen, Transfers, Chauffeurservice oder Tagungsräumen über Live-Chat, E-Mail, Concierge, Nachricht oder Telefon).
Spend Modul bezeichnet die im Produkt- und Dienstleistungskatalog beschriebene Modul zur Ausgaben- und Rechnungsverarbeitung.
Travel Modul bezeichnet das im Produkt- und Dienstleistungskatalog beschriebene Online-Reisemanagement Modul.
Verbundenes Unternehmen ist jede juristische Person, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, bzw. jede juristische Person, die direkt oder indirekt an einer solchen Partei beteiligt ist.
Vertragsdatum bezeichnet sofern im Auftragsformular nicht anders vereinbart, das Datum der letzten Unterschrift einer Partei auf dem Auftragsformular.
Vertragslaufzeit bezeichnet die Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit gemäß Ziffer 9 der AGB.