Was ist eine Betriebsveranstaltung?
Das müssen Sie bei der Buchung einer Betriebsveranstaltung beachten
Veranstaltungsort
Rahmenprogramm
Teilnehmerkreis einer Betriebsveranstaltung
- Aktive Mitarbeiter:innen (Voll- oder Teilzeit)
- Mini-Jobber:innen, Praktikant:innen u. ä.
- Leiharbeiter:innen
- Angehörige anderer Unternehmen, die zum Konzern gehören
- Begleitpersonen der Angestellten (Ehegatt:innen, Familienangehörige etc.)
- Eventuell auch ehemalige Angestellte
Betriebsveranstaltungen steuerlich geltend machen
- Es muss sich um eine Betriebsveranstaltung handeln (siehe Anlass und Teilnehmerkreis).
- Aufwendungen können nur bis zu einem Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer:in pro Veranstaltung lohnsteuerfrei verbucht werden.
- Der genannte Freibetrag von 110 € pro Person kann höchstens zweimal im Jahr beansprucht werden.
Höchstgrenze der Aufwendungen für Arbeitnehmer:innen
- Verpflegungskosten & Bewirtungskosten (Getränke, Speisen etc.)
- Übernachtungs- und Fahrt- bzw. Reisekosten
- Kosten für den Veranstaltungsrahmen (Räumlichkeiten, Musik etc.)
- Aufwendungen für Eintrittskarten, etwa für kulturelle Veranstaltungen
- Geschenke und Präsente (z. B. im Rahmen der Weihnachtsfeier)
- Umsatzsteuer (damit handelt es sich bei diesem Steuerfreibetrag um einen Bruttobetrag)
Betriebsveranstaltung buchen SKR03 – ein Beispiel
- 110 € als freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerfrei
- 30 € als freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig
Höchstens 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr
Betriebsveranstaltung buchen leicht gemacht – mithilfe von Eventtools
Betriebsveranstaltungen buchen mit Perk – so einfach geht’s
- Seien Sie immer auf dem Laufenden mit aktuellen Daten zu allen Buchungsvorgängen und dem Teilnehmerstatus.
- Teilen Sie die Details der Veranstaltung und Reisepläne mit den Teilnehmer:innen und halten Sie so alle Mitglieder:innen up to date.
- Detaillierte Rechnungen und Belege für alle Posten erleichtern Ihnen später die Kostenrechnung für die Betriebsausgaben und die Aufwendungen.
Organisieren Sie Ihr nächstes Firmenevent ganz einfach mit Perk.
FAQ – häufige Fragen zur Buchung von Betriebsveranstaltungen
- Es gibt verschiedene Wege, eine Betriebsveranstaltung zu organisieren oder zu buchen. Sie können die Planung selbst übernehmen und mit Veranstaltungsorten oder Dienstleistern in Kontakt treten sowie deren Angebote miteinander vergleichen. Oder aber Sie nutzen ein spezielles Tool für die Eventplanung, wie etwa Perk MICE. Mithilfe solcher Tools können Sie alle relevanten Aspekte einer Betriebsveranstaltung in nur einer einzigen Plattform planen, vergleichen, buchen und managen – von der Eventlocation bis hin zum Transport und der Unterkunft der Gäste.
- Alle Kosten für eine Betriebsveranstaltung, die im Rahmen des steuerlichen Freibetrags von 110 € pro Teilnehmer:in liegen, werden üblicherweise auf das Konto für „freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ gebucht, also auf die Posten SKR 03 = 4140 oder SKR 04 = 6130. Alle weiteren Ausgaben, die den Freibetrag übersteigen, müssen auf das Konto „freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig“ gebucht werden – dann auf die Posten SKR 03 = 4145 oder SKR 04 = 6060.
- Ja, theoretisch ist ein Vorsteuerabzug für Aufwendungen von Betriebsveranstaltungen möglich, jedoch nur, wenn die Freigrenze von 110 € aus dem Umsatzsteuerrecht nicht überschritten wird. Anders als bei der Lohnsteuer, die mit Freibeträgen arbeitet, sieht die Umsatzsteuer für Betriebsveranstaltungen im Bereich Vorsteuer eine Freigrenze vor. Wird diese Freigrenze überschritten, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug für die gesamte Summe. Sprich, wenn die Zuwendungen der Betriebsveranstaltung die Freigrenze von 110 € pro Teilnehmer:in in der Umsatzsteuer übersteigen, haben Unternehmen keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.
- Als Betriebsveranstaltung zählt jede Veranstaltung innerhalb eines Unternehmens, die eine betriebliche Veranlassung und gleichzeitig einen gesellschaftlichen Charakter aufweist. Zudem muss die Teilnahme an diesen Veranstaltungen allen Angestellten der Firma offenstehen. So zählen z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder auch Jubiläumsfeiern zu den Betriebsveranstaltungen.
- Nicht als Betriebsveranstaltung gelten zum Beispiel:
- Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, also deren Teilnehmerkreis nicht hauptsächlich aus Betriebsangehörigen besteht
- Feiern für einzelne Mitarbeiter:innen, z.B. Abschiedsfeiern
- sogenannte „Arbeitsessen“, bei denen Angestellte durch den Arbeitgeber bewirtet werden (etwa bei Überstunden)
- Nein, grundlegend gelten Betriebsveranstaltungen nicht als Arbeitszeit. Einzige Ausnahme: Die Veranstaltung findet während der regulären Arbeitszeit statt – dann muss die in das Event investierte Zeit auch als Arbeitszeit angesehen und mit Arbeitslohn vergütet werden.