Definition: Dienstreise, Dienstgang, Wegezeiten
Dienstreise
- Kundentermine
- Besprechungen mit Lieferant:innen
- Tätigkeit an einem anderen Firmenstandort
- Besuch von Ausstellungen, Seminaren, Messen oder Tagungen
Dienstgang
Wegezeiten
Was gilt bei einer Dienstreise als Arbeitszeit?
- Die Zeit, in der eine Arbeitsleistung erbracht wird, definiert das ArbZG ganz klar als Arbeitszeit. Dazu gehören Meetings inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, geschäftliche Telefonate sowie Geschäftsessen mit Kunden.
- Wartezeiten zwischen zwei Geschäftsterminen gelten hingegen als Ruhezeit und somit nicht als Arbeitszeit. Ebenso zur Ruhezeit zählen ein privates Essen, der Aufenthalt im Hotelzimmer (sofern Sie dort nicht arbeiten) oder ein Spaziergang.
- Die An- und Abreise muss von Fall zu Fall betrachtet werden. Hier können unterschiedliche Regelungen gelten. Welche das sind, klären wir im folgenden Abschnitt.
Ist Reisezeit bei Dienstreisen Arbeitszeit?
- Liegt die Reisezeit innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit?
- Führt die Geschäftsreise ins Ausland?
- Welches Fortbewegungsmittel nutzen Sie? Wurde dieses explizit vom Arbeitgeber gefordert?
- Werden Sie während der Fahrtzeit beruflich beansprucht?
1. Reisezeit während der Arbeitszeit
2. Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit
Reisezeit = Arbeitszeit, wenn …
Reisezeit ≠ Arbeitszeit, wenn …
… Reisende selbst mit dem Dienstwagen fahren
… abweichende Regelungen im (Tarif-)vertrag bestehen, z. B. im öffentlichen Dienst
… die Reisezeit zur vertraglich vereinbarten Hauptpflicht der Reisenden gehört (z. B. im Außendienst)
… der Arbeitgeber die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt
… es sich um eine Auslandsreise handelt
… es sich um eine Inlandsreise handelt
… Reisende während der Fahrt beruflich beansprucht werden
… Reisende während der Fahrt beruflich nicht beansprucht werden
Tipp: Erfahren Sie hier, wie die führende globale Plattform für die Buchung von Reiseerlebnissen, GetYourGuide , seine Geschäftsreisen durch maßgeschneiderte Richtlinien für verschiedene Länder und Gruppen optimiert hat.
Sonstige Regelungen zur Dienstreise im ArbZG
Dienstreise: Arbeitszeit über 10 Stunden zulässig?
Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Regelung laut ArbZG
Tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Arbeitszeit verlängern
Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden darf auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden.Voraussetzung: die tägliche Arbeitszeit beträgt innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen durchschnittlich 8 Stunden und wird nicht überschritten.
Ruhepausen
Ab 6 Stunden und bis zu 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten verpflichtend. Ab 9 Stunden Arbeitszeit muss die Ruhepause 45 Minuten betragen. Dabei dürfen die Ruhepausen in 15-minütige Abschnitte unterteilt werden. Arbeitnehmer:innen dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten.
Ruhezeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit steht Mitarbeiter:innen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu – ohne Unterbrechung.
Sonntagsbeschäftigung
Sofern die Dienstreise nicht anders gelegt werden kann, darf diese auf einen Sonntag fallen.Arbeitgeber müssen beachten, dass 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben. Arbeitnehmer:innen steht ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von 2 Wochen gewährt werden muss.
Bereit, Ihr Geschäftsreisemanagement zu revolutionieren? Buchen Sie einfach eine Demo und wir zeigen Ihnen, wie.
Fragen & Antworten rund um die Reisezeit auf Dienstreisen
- Die grundsätzliche Regel besagt: Liegt die Reisezeit während der regulären Arbeitszeiten des Arbeitnehmers, zählt sie auch als Arbeitszeit. Erfolgt die Fahrt zu anderen Zeiten, hängt die Einordnung von verschiedenen Faktoren ab. Nutzt der Arbeitnehmer die Reisezeit beispielsweise für Arbeitstätigkeiten, zählt die Reisezeit auch dann als Arbeitszeit. Wenn eine Anreise per Dienstwagen notwendig ist, muss der Arbeitgeber sie ebenfalls als Arbeitszeit vergüten.
- Ja, in vielen Fällen zählt auch eine passive Reisezeit als Arbeitszeit. Beispielsweise dann, wenn die Anreise per Dienstwagen erfolgen muss oder wenn die Fahrt außerhalb der regulären Arbeitszeiten erfolgt.
- Dies hängt davon ab, von wo aus Arbeitnehmer:innen aufbrechen. Egal, ob die Reise vom Arbeitsort oder dem Wohnort ausgeht, beides kann als Anfang und/oder Ende der Dienstreise zählen.
- Ja, denn die Fahrt zu einem beruflichen Seminar wird in der Regel wie eine Dienstreise behandelt. Insofern zählt auch die Anreise als Arbeitszeit, wenn sie den oben genannten Bedingungen entspricht, sie also beispielsweise während der regulären Arbeitszeit erfolgt oder während der Anreise Aufgaben erledigt werden.