Wann kann ich eine Dienstreise steuerlich absetzen?
- Messe- & Veranstaltungsbesuche
- Außendienstfahrten/Kundentermine
- Fortbildungen
- Unterricht in der Berufsschule
- Studienfahrten
Welche Reisekosten kann ich genau absetzen?
- Fahrtkosten (z. B. Kilometerpauschale , Zugtickets, Flugtickets, Taxikosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Mietwagen-Kosten)
- Übernachtungskosten (z. B. Hotelkosten, Miete)
- Verpflegungsmehraufwand (Pauschale)
- Reisenebenkosten (z. B. Trinkgelder, Telefonkosten, Gepäckaufbewahrung, Versicherungen im Rahmen der Reise)
Sind tatsächliche Kosten oder Pauschalen absetzbar?
Kilometerpauschale
- Kilometerpauschale Auto: Kilometersatz von 0,30 €
- Kilometerpauschale andere Fahrzeuge (z. B. Motorrad): Kilometersatz von 0,20 €
Verpflegungspauschale in Deutschland
- Befinden Sie sich mehr als 8 Stunden außerhalb der Wohnung oder der dauerhaften Tätigkeitsstätte, können Sie 14 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
- Bei einem vollen Kalendertag – also einer Reise zwischen 8 und 24 Stunden – sind 28 Euro absetzbar.
Pauschbeträge bei Auslandsreisen
Wann benötige ich einen Nachweis über Reisekosten?
- Übernachtungskosten: Rechnungen von Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Reisezeitraums.
- Fahrtkosten: Taxibelege oder Quittungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, beispielsweise Bahn- oder Flugtickets. Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen, benötigen Sie eine detaillierte Aufstellung der gefahrenen Kilometer und Angaben zu Datum, Uhrzeit sowie Start- und Zielort der Fahrt.
- Reisenebenkosten: Belege für Nebenkosten, die während der Dienstreise angefallen sind, wie Parkgebühren, Mautkosten oder Telefon- und Internetkosten.
- Fortbildungs- und Tagungskosten: Rechnungen von Seminaren, Kongressen oder Fachtagungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit besucht wurden.
Wie mache ich die Reisekosten steuerlich geltend?
Werbungskosten: Anlage N in der Steuererklärung
- Frühstück: 20 % Abzug (5,60 € bei 28 € Pauschale)
- Mittag- oder Abendessen: 40 % Abzug (11,30 € bei 28 € Pauschale)
Reisekosten absetzen für Selbstständige
Nice to know: Weitere Steuertipps
Vorstellungsgespräch als Auswärtstätigkeit
Dienstreise mit Urlaub verbinden & anteilig absetzen
Kilometerpauschale für Fahrten zu anderen Arbeitsstätten
Weitere interessante Werbungskosten
- Homeoffice-Pauschale
- Arbeitsbekleidung
- Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Beruflich bedingte Umzugskosten
- Arbeitszimmer
- Fortbildungskosten
- Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro)
- Doppelte Haushaltsführung
- Telefon- und Internetkosten
Wir machen Ihre Geschäftsreisen effizienter. Wie? Zeigen wir Ihnen in unserer Demo!
FAQ – häufige Fragen zum Thema Dienstreise & Steuererklärung
- Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwände beträgt 2026:
- bei bis zu 8 Stunden Abwesenheit 14 Euro,
- zwischen 8 und 24 Stunden 28 Euro
- und für An- und Abreisetag jeweils 14 Euro.
- Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für Ihre Dienstreise zu bezahlen – auch wenn viele dies tun. Sollte Ihr Arbeitgeber keine Reisekosten übernehmen, können Sie diese komplett von der Steuer absetzen. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände sowie Reisenebenkosten wie z. B. Trinkgelder oder Gepäckaufbewahrung. Bei anteilig beglichenen Kosten können Sie den Restbetrag steuerlich geltend machen.
- Sämtliche Belege für Ihre Reisekosten müssen Sie nach Einreichen der Steuererklärung sechs Monate lang aufbewahren. Das Finanzamt kann diese zur Prüfung Ihrer Reisekosten innerhalb dieser Frist anfordern. Ausnahme: Liegen die Ausgaben unter 10 Euro pro Tag, benötigen Sie keine Belege.
- Sämtliche Reisekosten, die Ihnen erstattet wurden, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Haben Sie eine anteilige Kostenerstattung erhalten, ist der Restbetrag absetzbar.