Wann kann ich eine Dienstreise steuerlich absetzen?
- Messe- und Veranstaltungsbesuche
- Aussendienstfahrten/Kundentermine
- Fortbildungen
- Unterricht in der Berufsschule
- Studienfahrten
Welche Reisekosten kann ich genau absetzen?
- Fahrtkosten (z. B. Kilometergeld , Zugtickets, Flugtickets, Taxikosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Mietwagen-Kosten)
- Übernachtungskosten (z. B. Hotelkosten, Miete)
- Verpflegungsmehraufwand (Pauschale)
- Reisenebenkosten (z. B. Trinkgelder, Telefonkosten, Gepäckaufbewahrung, Versicherungen im Rahmen der Reise)
Sind tatsächliche Kosten oder Pauschalen absetzbar?
Kilometergeld
Verpflegungspauschale in der Schweiz
- Kleinspesenbetrag: Tagespauschale von max. CHF 15.- für kleinere Auslagen, die im Rahmen von kurzen Auswärtstätigkeiten oder Tagesreisen anfallen. Dazu zählen in der Regel Kosten für Mahlzeiten und Getränke während der Arbeitszeit, sofern keine Übernachtung notwendig ist.
- Grosser Spesenbetrag: Pauschale von max. CHF 30.- pro Tag für mehrtägige Geschäftsreisen oder längere Auswärtstätigkeiten mit Übernachtung.
Wann benötige ich einen Nachweis über Reisekosten?
- Übernachtungskosten: Rechnungen von Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Reisezeitraums.
- Fahrtkosten: Taxibelege oder Quittungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, beispielsweise Bahn- oder Flugtickets. Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen, benötigen Sie eine detaillierte Aufstellung der gefahrenen Kilometer und Angaben zu Datum, Uhrzeit sowie Start- und Zielort der Fahrt.
- Reisenebenkosten: Belege für Nebenkosten, die während der Dienstreise angefallen sind, wie Parkgebühren, Mautkosten oder Telefon- und Internetkosten.
- Fortbildungs- und Tagungskosten: Rechnungen von Seminaren, Kongressen oder Fachtagungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit besucht wurden.
Wie mache ich die Reisekosten steuerlich geltend?
Berufsbedingte Kosten in der Steuererklärung
- Fahrtkosten (z. B. Zug, Auto, Flug): Wenn Sie Ihr eigenes Auto nutzen, können Sie das Kilometergeld von CHF 0,74 pro Kilometer ansetzen. Öffentliche Verkehrsmittel oder Flüge werden nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet.
- Verpflegungskosten: Hier können Sie Pauschalen von CHF 20,- bis CHF 50,- pro Tag ansetzen, wenn die Verpflegung nicht gestellt wurde. Falls es spezifische Belege gibt, können Sie auch die tatsächlichen Kosten eintragen.
- Übernachtungskosten: Auch diese werden in der Regel über Pauschalen erfasst, sofern die Übernachtungskosten nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden.
Reisekosten absetzen für Selbstständige
Nice to know: weitere Steuertipps
Vorstellungsgespräch als Auswärtstätigkeit
Dienstreise mit Urlaub verbinden & anteilig absetzen
Kilometerpauschale für Fahrten zu anderen Arbeitsstätten
Weitere interessante Werbungskosten
- Arbeitsbekleidung
- Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Beruflich bedingte Umzugskosten
- Arbeitszimmer
- Fortbildungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- Telefon- und Internetkosten
Wir machen Ihre Geschäftsreisen effizienter. Wie? Zeigen wir Ihnen in unserer Demo!
FAQ – häufige Fragen zum Thema Dienstreise & Steuererklärung
- Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwände liegt bei bis zu CHF 15,- bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit und bei bis zu CHF 30,- bei mehrtägigen Dienstreisen.Das Kilometergeld 2026 beträgt durchschnittlich CHF 0,74 pro Kilometer mit dem privaten Auto. Die genauen Pauschalbeträge können sich je nach Kanton leicht unterscheiden.
- Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für Ihre Dienstreise zu bezahlen – auch wenn viele dies tun. Sollte Ihr Arbeitgeber keine Reisekosten übernehmen, können Sie diese komplett von der Steuer absetzen. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände sowie Reisenebenkosten wie z. B. Trinkgelder oder Gepäckaufbewahrung. Bei anteilig beglichenen Kosten können Sie den Restbetrag steuerlich geltend machen.
- Sämtliche Reisekosten, die Ihnen erstattet wurden, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Haben Sie eine anteilige Kostenerstattung erhalten, ist der Restbetrag absetzbar.