Was ist die Arbeitszeiterfassung?
- Die Höchstarbeitszeit pro Tag beträgt 14 Stunden inkl. Pausen und zulässiger Überzeit bzw. Überstunden.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden (etwa in industriellen Betrieben, Büros) bzw. 50 Stunden (etwa im Gesundheitswesen).
- Arbeitnehmer:innen ist eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 Einsätzen zu gewähren.
- Ab einer Arbeitszeit von 5 ½ Stunden muss eine 15-minütige Pause gewährt werden, bei mehr als 7 Stunden eine 30-minütige Pause und bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit ist 1 Stunde Pause zu gewähren.
Überzeit vs. Überstunden
Leistet ein:e Arbeitnehmer:in mehr Arbeitszeit als vertraglich vereinbart, leistet er/sie Überstunden. Überschreitet die Arbeitszeit aber die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden, die per Gesetz festgelegt ist, gilt dies als Überzeit. Überstunden können vertraglich geregelt werden, für Überzeiten jedoch gibt es feste Regelungen im Arbeitsgesetz.Vereinfachen Sie Ihr Geschäftsreisemanagement. Ein für alle Mal.
Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung
Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Welche Daten müssen erfasst werden?
- Name und Anschrift des/der Arbeitnehmer:in sowie des Arbeitgebers
- Ein- und Austrittsdatum des/der Beschäftigten sowie die Art der Beschäftigung
- vertraglich vereinbarte tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten, Pausen etc.
- die gewährten Ruhetage und Ausgleichsruhezeiten
So funktioniert die Arbeitszeiterfassung – weitere Vorgaben im Überblick
Pflichten von Arbeitgebern & Arbeitnehmer:innen
Varianten der Arbeitszeiterfassung
1. Arbeitszeiterfassung nach Art. 73 ArGV 1
2. Vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Art. 73b ArGV 1)
3. Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (Art. 73a ArGV 1)
Methoden & Zeiterfassungssysteme
- Stempeluhren: Arbeitsbeginn und -ende sowie Pausen werden per Stempelkarte an der Stechuhr erfasst.
- Stationäres Zeiterfassungssystem: An speziellen Schaltern vor Ort können sich Mitarbeitende via Mitarbeiterkarte, Fingerabdruck o. Ä. an- und abmelden.
- Stundenzettel: Geleistete Stunden werden ausführlich analog oder digital (oft Excel-Tabelle) niedergeschrieben und so an die Personalabteilung weitergegeben.
- Zeiterfassungsprogramme für PC: Die Zeiterfassung wird in speziellen Programmen vorgenommen, die direkt auf den Arbeitscomputern installiert werden.
- Online-Zeiterfassungssysteme via Browser: Für die Zeiterfassung werden Programme verwendet, die via Internetbrowser mit spezifischen Log-in-Daten zugänglich sind. Hier ist zwar keine Installation auf dem Gerät notwendig, dafür aber eine Internetverbindung.
- Mobile Lösungen: App-Anwendungen ermöglichen die Zeiterfassung via Smartphone.
Zeiterfassung für verschiedene Arbeitszeitmodelle
Arbeit vor Ort
Homeoffice & Vertrauensarbeitszeit
Arbeitszeiterfassung auf Dienstreisen & bei Auswärtstätigkeiten
Die Vorteile der Arbeitszeiterfassung
Vorteile für Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
Wie kann Perk bei der Arbeitszeiterfassung auf Dienstreisen helfen?
FAQ – häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung
- Die Arbeitszeiterfassung beinhaltet üblicherweise Informationen zu Arbeitsbeginn und -ende sowie zu Pausen und Überzeiten bzw. Überstunden. Um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit für einen Tag zu ermitteln, werden für gewöhnlich die Pausenzeiten von der Gesamtarbeitszeit des Tages abgezogen oder im Zeiterfassungssystem entsprechend benannt. Dies gewährleistet eine detaillierte Dokumentation aller geleisteten Arbeitsstunden und auch Überstunden.
- Grundlegend sind alle Arbeitgeber und damit auch alle Arbeitnehmer:innen in der Schweiz verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. Ausnahmen können bei Angestellten greifen, die eine hohe Autonomie bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit haben und zudem über CHF 120 000 im Jahr verdienen. Wird in einem solchen Fall auf die Zeiterfassung verzichtet, gilt es dies vertraglich festzuhalten.
- Nein, in der Schweiz sind Unternehmen zwar zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet, mit welcher Methode oder welchem System diese erfolgt, bleibt aber den Unternehmen überlassen. So kann frei zwischen analogen, elektronischen und App-basierten Zeiterfassungssystemen gewählt werden.
- Grundlegend muss der Arbeitgeber die erfassten Arbeitsstunden kontrollieren und prüfen, ob die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitgesetzes bzgl. Mitarbeiterschutz, Höchstarbeitszeit und Pausenzeiten eingehalten werden.Darüber hinaus kann auch die Arbeitsaufsichtsbehörde die Arbeitszeiten und dazugehörige Unterlagen und Verzeichnisse prüfen, um die Einhaltung des Arbeitsgesetzes und der vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten zu kontrollieren.