Was ist die Kurtaxe?
Wozu dient die Kurtaxe?
- In Genf, Tessin und Neuenburg wird die Höhe der Kurtaxe kantonal vorgegeben.
- In Solothurn, Bern und weiteren Kantonen sind die jeweiligen Gemeinden für die Festlegung der Kurtaxe verantwortlich.
- In Zürich und Aargau gibt es keine gesetzliche Kurtaxe, hier können Hotels aber eine sogenannte City Tax, also eine alternative Tourismusabgabe, erheben.
- Einzig der Kanton Thurgau hat sein Recht auf die Festsetzung einer gesetzlichen Kurtaxe noch nicht wahrgenommen und erhebt auch keine City Tax – folglich müssen Reisende in diesem Gebiet aktuell keine Kurtaxe bezahlen.
Wer ist von der Kurtaxe befreit?
- Kinder unter 14, 16 oder 18 Jahren
- Einwohner:innen mit Erstwohnsitz in der betroffenen Gemeinde
- Ortsfremde, die in einer Kurgemeinde arbeiten (für gewöhnlich)
Vorteil der Kurtaxe für Reisende: Die Schweizer Gästekarte
Kurtaxe für Geschäftsreisen: ja oder nein?
- Eine Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
- Eine freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
- Die Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in.
Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
Freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in
Was ist die City Tax in Zürich & Aargau?
Wie können Unternehmen mit der Kurtaxe umgehen?
- Pro Nacht beträgt die Kurtaxe in der Schweiz meist zwischen 3 und 7 CHF. Die City Tax bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen. Für Ihr Unternehmen fällt die Zusatzbelastung durch die Übernahme der Kurtaxe für Dienstreisende demnach in vielen Fällen relativ gering aus – von Langzeitreisen abgesehen.
- Gleichzeitig signalisieren Sie Ihren Mitarbeiter:innen aber Wertschätzung, Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein, indem Sie die Kosten übernehmen.
Wie sieht also der richtige Umgang mit der Kurtaxe aus?
- Erkundigen Sie sich, ob für den Aufenthaltsort Ihrer Mitarbeiter:innen eine Kurtaxe oder andere Tourismusabgaben, wie die City Tax, erhoben werden.
- Bringen Sie in Erfahrung, ob der Kanton oder die Gemeinde Geschäftsreisende von der Abgabe befreit.
- Achten Sie schon bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen darauf, dass die Abgabe nach Möglichkeit separat ausgewiesen wird, oder bitten Sie die Reisenden, sich die Zahlung der Kurtaxe oder Tourismusabgabe vom Beherbergungsbetrieb bescheinigen zu lassen. So vermeiden Sie Unklarheiten und Zusatzarbeiten bei der Abrechnung.
- Halten Sie in Ihrer Reiserichtlinie ausdrücklich fest, ob Sie als Arbeitgeber für Ausgaben wie Kurtaxe und City Tax aufkommen und auf welchem Weg der/die Reisende das Geld zurückerlangen kann.
Eine Reiserichtlinie für Geschäftsreisen kann Ihnen übrigens nicht nur bei Regelungen für Kurtaxen und Tourismusabgaben behilflich sein. Das Beispiel von AutoScout24 zeigt, wie umfassende und automatisierte Reiserichtlinien auf der Perk-Plattform den gesamten Geschäftsreiseprozess des Unternehmens – von der Buchung bis zur Abrechnung – erheblich vereinfacht haben.