10 Tipps, um Ihr Geschäftsreisebudget zu schonen
- Transportmittel vergleichen
- Alternative Unterkünfte erlauben
- Zugang zu vergünstigten Angeboten erhalten
- Reiserichtlinien, die jede:r einhält
- Flexibilität beim Reisen fördern
- Öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder gemeinsam reisen
- Klare Regelungen zur Spesenabrechnung und Reisekostenrückerstattung
- Mehrwertsteuererstattung vereinfachen
- Vertrauen, Transparenz und Belohnung integrieren
- Dynamisches Reisemanagement und Reportings
1. Transportmittel vergleichen
2. Alternative Unterkünfte erlauben
3. Zugang zu vergünstigten Angeboten erhalten
4. Reiserichtlinien, die jede:r einhält
- kurz und verständlich,
- lesbar,
- praxisnah und umfassend,
- aktuell
- und allen Mitarbeiter:innen zugänglich sind.
Automatisierte Richtlinie
5. Flexibilität beim Reisen fördern
- Lassen Sie Ihre Mitarbeiter:innen auf einem Standard-Anfrageformular für anstehende Geschäftsreisen 3 Termine für Abflüge und Ankünfte angeben – beginnend mit dem bevorzugten Termin. So können die Reisenden ihre Optionen schon im Vorfeld klar kommunizieren.
- Wenn Mitarbeiter:innen eine Geschäftsreise per E-Mail beantragen, können Travel Manager:innen direkt nach der Flexibilität der Angestellten fragen und sie bitten, diese Informationen beim nächsten Mal direkt in die E-Mail aufzunehmen.
- Wenn Ihre Mitarbeiter:innen Geschäftsreisen über ein Buchungstool organisieren, bietet dies grosse Vorteile. Die Reisenden können ihre Zeitpläne selbst richtlinienkonform optimieren und so Geld sparen. Zugleich behalten Sie aber stets den Einblick in die Reisedaten und die volle Kostenkontrolle.
6. Öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder gemeinsam reisen
7. Klare Regelungen zur Spesenabrechnung & Reisekostenrückerstattung
- welche Ausgaben zu den geschäftlichen Spesen im Rahmen der Dienstreise zählen und damit zurückgefordert werden können.
- welche Dokumente (Belege, Quittungen etc.) benötigt werden.
- ob die Reiseausgaben in der Spesenabrechnung nach bestimmten Kostenstellen aufgeschlüsselt sein müssen.
- wo, wann und in welcher Form die Reisekostenabrechnung spätestens bei der Finanzabteilung eingereicht werden muss.
8. Mehrwertsteuerrückerstattung vereinfachen
9. Vertrauen, Transparenz & Belohnung integrieren
10. Dynamisches Reisekostenmanagement & Reportings
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- Zugriff auf ausgehandelte Preise
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- automatisch generierte Kostenreports
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FAQ – häufige Fragen zur Reisekostenoptimierung
- Reisekosten, auch Spesen genannt, werden grundlegend in 3 Kategorien unterteilt: Transport- und Reisekosten (Flug, Bahn, Hotelkosten etc.), Verpflegungskosten (Verpflegungsmehraufwand bzw. Verpflegungspauschale) und sonstige Reisenebenkosten (Parkgebühren, Seminargebühren etc.).
- Wie viel Geld eine Dienstreise kostet, hängt stark von der Art der Dienstreise (Kundentreffen, Messebesuch etc.), vom Ziel der Reise (Inlandsreise, Auslandsreise) und auch von der Dauer der Dienstreise ab. So kostet bspw. eine zweitägige Dienstreise innerhalb Deutschlands weniger als eine mehrwöchige Auslandsreise.
- Dienstfahrten im Rahmen einer Dienstreise, die mit dem privaten PKW zurückgelegt werden, werden in Deutschland in der Regel mit der sogenannten Kilometerpauschale berechnet. Dabei handelt es sich um einen festen Pauschalbetrag, der dem Reisenden pro zurückgelegten Kilometer ausbezahlt wird. In Deutschland sind das 0,30 €/km (Stand 2024).
- Grundsätzlich können alle Kosten, die im Rahmen einer geschäftlichen Auswärtstätigkeit anfallen, steuerlich abgesetzt bzw. geltend gemacht werden – vorausgesetzt, sie hängen mit dem dienstlichen Zweck der Reise zusammen und dienen nicht ausschliesslich dem privaten Vergnügen. Dazu zählen:
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Reisenebenkosten
- Entweder der Arbeitgeber erstattet die Reisekosten an den Reisenden zurück und macht sie dann als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend.
- Oder aber der Reisende kann die nicht erstatteten Reisekosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.