Die Bahn verspätet sich – das können Sie vor Ort tun
- Sollte Ihr Zug erhebliche Verspätung haben, können Sie eine andere Zugverbindung zu Ihrem Zielbahnhof nutzen – entweder über die gleiche oder eine andere Streckenführung. Ab wie viel Verspätung dies gilt, ist den Informationen der Bahnbetreiber zu entnehmen.
- Fällt Ihr Zug aus, so können Sie ebenfalls eine andere Verbindung nutzen.
- Sollten Sie Ihren geplanten Anschluss aufgrund einer Verspätung nicht erreichen, können Sie Ihre Fahrt mit einem anderen Zug fortsetzen, der Sie ebenfalls zu Ihrem Zielbahnhof bringt.
- Sollte Ihre Reise wegen einer Verspätung oder eines Zugausfalls sinnlos geworden sein, so können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Preis Ihres Billetts erstatten lassen. Auch ein Reiseabbruch unterwegs ist möglich, wenn die Reise aufgrund der Verspätung ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann. Genauere Informationen zu den Konditionen des Reiseabbruchs erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Bahnbetreiber.
Die Passagierrechte in der Schweiz
Entschädigung bei Zugverspätung am Zielbahnhof
- Ab 60 Minuten: 25 % Entschädigung
- Ab 120 Minuten: 50 % Entschädigung
Anspruch auf Weiterfahrt
Recht auf Nichtantritt oder Abbruch der Reise
- Sie verlassen den Zug früher und lassen sich den nicht genutzten Teil der Fahrstrecke erstatten
- oder Sie brechen die Reise unterwegs ab, weil diese aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, und fahren zu Ihrem Startbahnhof zurück – in diesem Fall können Sie sogar den kompletten Fahrpreis erstattet bekommen.
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FAQ – Häufige Fragen zur Bahn-Verspätung
- Ja, man hat auch im Nahverkehr ein Recht auf Entschädigung. Da die Billettpreise hier aber verglichen mit dem Fernverkehr relativ gering sind, würden auch die Entschädigungen gering ausfallen. Bei einem zu erwartenden Entschädigungswert unter 5 CHF muss das Bahnunternehmen gar nicht zahlen – das nennt sich die Bagatellgrenze. Aus diesem Grund sind für Reisende im Nahverkehr meist eher die Fahrgastrechte für die Weiterfahrt relevant.
- Die Bahn in der Schweiz zahlt bei Verspätungen ab mindestens 60 Minuten. Wie hoch die Entschädigung oder auch Erstattung ausfällt, hängt damit zusammen, ob der Fahrgast die Reise zu Ende bringt, abbricht oder erst gar nicht antritt. Im letzten Fall wird der vollständige Billettpreis erstattet.
- Bei mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof steht dem Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Billettpreises zu. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten sind es sogar 50 %. Entscheidet sich der Fahrgast aufgrund einer enormen Verspätung dazu, die Reise auf der Strecke zu unterbrechen, so kann er Geld für die nicht gefahrene Strecke zurückerhalten. Wird die Reise aufgrund der Verspätung nicht angetreten oder komplett abgebrochen und der Fahrgast kehrt zum Startbahnhof zurück, so kann der komplette Billettpreis erstattet werden.
- Direkt vor Ort am Bahnhof oder im Zug können Sie sich an das Service-Personal des Bahnbetreibers wenden und sich über Ihre Möglichkeiten für eine Entschädigung informieren. Alternativ können Sie auch die zuständige Servicestelle des Bahnbetreibers kontaktieren.
- Wenn Sie wegen einer Verspätung, die durch das Bahnunternehmen verursacht wurde, Ihren Anschluss nicht erreichen, können Sie eine alternative Verbindung nutzen, d. h. Sie können in einen anderen Zug einsteigen, der Sie an den gleichen Zielbahnhof bringt.