Dienstreise oder Geschäftsreise – was ist der Unterschied?
Zählt eine Geschäftsreise als Arbeitszeit?
Wann beginnt eine Dienstreise & wie lange darf sie dauern?
Zählt eine Geschäftsreise als Arbeitszeit?
Ist man während einer Dienstreise versichert?
- Die berufliche Unfallversicherung muss auf Dienstreisen ausgeweitet werden und allgemein gelten.
- Medizinische Versorgung auf westlichem Niveau muss gewährleistet sein.
- Die Habseligkeiten des Reisenden, sowohl private als auch geschäftliche, müssen ausreichend geschützt sein.
- Schäden an Dritten müssen abgedeckt sein.
Gibt es einen Unterschied zwischen Dienstreisen im In- & Ausland?
Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
Kosten nachweisen: Das müssen Reisende beachten
Buchung von Dienstreisen vereinfachen
1. Reiserichtlinie erstellen & automatisieren
2. Zentrales Verwaltungstool
- 24/7-Kundensupport
- Automatisierte Reiserichtlinie
- Erstattung der Umsatzsteuer
- Gruppenbuchungen
- Travel Risk Management
- U. v. m.
Fangen Sie noch heute an, bei der Geschäftsreisebuchung Zeit und Geld zu sparen.
3. Wer bucht die Dienstreise?
Zusätzliche Tipps zur Buchung von Dienstreisen
- Reisevorkehrungen – Richten Sie direkt vor Reiseantritt eine automatische Abwesenheitsmeldung ein und bereiten Sie eine Übergabe der wichtigsten offenen Aufgaben für Ihre Vertretung vor.
- Buchung – Flüge, Unterbringung und Transportmittel unbedingt bereits im Vorfeld buchen, das erspart unnötige Verzögerungen während der Reise.
- Impfungen – Bei Reisen in die Tropen oder andere ferne Länder sollten Sie sich zeitnah über notwendige Impfungen informieren. Oft müssen die Impfungen bereits einige Wochen vor der eigentlichen Reise verabreicht werden. Besonders zu den Hauptreisezeiten sind die Kapazitäten der Tropeninstitute beschränkt.
- Visa beantragen – Geht die Reise in ein Land, für das eine Einreiseerlaubnis notwendig ist, muss zeitgerecht ein Visum beantragt werden.
- Reisedokumente prüfen – Noch bevor die Reise gebucht wird, sollten Sie die Gültigkeit der Identitätskarte und des Schweizer Passes prüfen. So bleibt immer genügend Zeit, um noch vor Reiseantritt ein neues Dokument ausstellen zu lassen.
- Zeitpuffer einplanen – Planen Sie eventuelle Verzögerungen, wie etwa Staus oder Flugausfälle, ein und fahren Sie besser etwas früher los als geplant.
- Gepäck reduzieren – Für kurze Dienstreisen empfiehlt sich das Reisen mit Handgepäck. So sparen Sie am Flughafen wertvolle Zeit beim Check-in.
- Wertsachen und Papiere – Führen Sie Bargeld und Ausweispapiere am besten direkt am Körper und hinterlegen Sie Notfallnummern und Kopien der wichtigsten Dokumente digital.
- Kulturelle Besonderheiten – Recherchieren Sie über die Gepflogenheiten im Zielland und bereiten Sie sich darauf vor. So ist es in Japan etwa üblich, dass die Gastgeber:innen das Essen bestellen, und in Russland wird in der Regel Alkohol zum Geschäftsessen konsumiert. Um die Etikette zu wahren, sollten Sie sich auch über landestypische Begrüssungsrituale informieren.
FAQ – häufige Fragen zum Thema „Dienstreise buchen“
- Als Arbeitszeit gilt bei einer Dienstreise die Zeit, in der eine Arbeitsleistung erbracht wird. Darunter fallen Meetings inklusive Vor- und Nachbereitung, geschäftliche Telefonate, aber auch Geschäftsessen mit Kund:innen.Auch die An- und Abreise zählt bei Dienstreisen innerhalb der Schweiz als Arbeitszeit – unabhängig davon, welches Transportmittel Sie nutzen und welcher Tätigkeit Sie während der Reisezeit nachgehen. Bei Auslandsreisen können für die Reisezeit andere Regelungen gelten.
- Für die Verpflegung auf Geschäftsreisen kommt der Arbeitgeber auf. Hierfür können Arbeitnehmer:innen Belege einreichen, um die getätigten Ausgaben nachzuweisen und rückerstattet zu bekommen. Unternehmen können in ihrem Spesenreglement Pauschalen der Maximalbeträge für Mahlzeiten festlegen.
- Schweizer Arbeitgeber sind nach Art. 327a des Obligationenrechts (OR) verpflichtet, sämtliche Aufwendungen, die für den Unterhalt während einer Dienstreise anfallen, zu übernehmen. Darunter fallen bspw. Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten sowie einige Reisenebenkosten. Für Freizeitaktivitäten kommen Arbeitnehmer:innen hingegen selbst auf. Zudem können Maximalbeträge festgelegt werden.