Warum Geschäftsreisen für viele Unternehmen wichtig sind
Tagebuch einer Dienstreise – ein Beispiel-Szenario
Häufige Herausforderungen bei der Planung von Geschäftsreisen
- Unerwartete Mehrkosten: Ob Flug- oder Zugausfall , Hotelumbuchung oder -stornierung – ein unvorhergesehenes Ereignis kann den Reiseplan über den Haufen werfen. Die Reisenden müssen auf alternative Transportmittel umsteigen oder in eine andere Unterkunft wechseln, was zu Mehrkosten führen kann.
- Unklarheiten über Reiserichtlinien: Welche Reisekosten sind erstattungsfähig? Wie müssen Reisekosten abgerechnet werden? Und wer ist zuständig? Eine einheitliche Reiserichtlinie beseitigt offene Fragen und schafft Klarheit, fehlt aber noch in vielen Unternehmen.
- Ungenaue Zeiterfassung: Reisen Mitarbeiter:innen während der regulären Arbeitszeit zu einem Kundentermin oder kümmern sie sich auf der Rückfahrt im Zug um die Nachbereitung eines Meetings, zählt die Fahrtzeit als Arbeitszeit . Doch nur wenige Unternehmen nutzen Reisemanagement-Tools, die sich mit Zeiterfassungssoftware verknüpfen lassen, um die Arbeitszeit auch auf Dienstreisen zu erfassen. So kann die Zeitwirtschaft zu einer zusätzlichen Herausforderung werden.
- Überforderte Reiseverantwortliche: Häufig organisieren Backoffice-Angestellte , Mitarbeiter:innen aus HR oder Finance die Dienstreisen. Beim Multitasking kommen die Verantwortlichen schnell mal an ihre Grenzen und geben bspw. Buchungsänderungen zu spät weiter.
- Bürokratischer Aufwand: Die herkömmliche Reiseplanung in Unternehmen geht mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand einher. Anreise, Unterkunft und Transfer werden über unterschiedliche Anbieter gebucht, sodass zahlreiche Belege gesammelt und bearbeitet werden müssen.
Auslagerung des Reisekostenmanagements als Lösung: Was bedeutet Reise(kosten)-Outsourcing?
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FAQ – häufige Fragen zu den Reisekosten bei Dienstreisen
- Um Steuervorteile geltend zu machen, müssen Unternehmen die Reisekosten transparent abrechnen . Eine übersichtliche Reiserichtlinie verschafft Ihren Mitarbeiter:innen Klarheit über erstattungsfähige Kosten, die zu verwendenden Buchungsplattformen, den Workflow bei der Reisekostenabrechnung u. v. m. Für gewöhnlich enthält die Reisekostenabrechnung eine Übersicht der im Kontext einer Dienstreise getätigten, erstattungsfähigen Kosten – darunter Transportkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände sowie Reisenebenkosten. Zudem sind Angaben zur Reise selbst enthalten sowie Nachweise in Form von Quittungen und Rechnungen. Um das Reisekostenmanagement zu vereinfachen, können Unternehmen diesen Part oder das gesamte Reisemanagement an externe Dienstleister outsourcen. Mit Software-Lösungen wie Perk sammeln Sie alle Belege an einem Ort und profitieren von automatisierten Prozessen, z. B. bei der Erstellung von mehrwertsteuerfähigen Rechnungen.
- Zu den Reisekosten zählen Auslagen für An- und Abreise, Transportmittel vor Ort, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisenebenkosten wie bspw. Telefon- und Internetgebühren.
- Reisekosten werden im Normalfall über Belege abgerechnet. Wenn es aber keine Quittungen gibt, greifen Pauschalen. Wenn von Reisekostenpauschalen die Rede ist, sind meist die Spesensätze für die Verpflegungspauschale gemeint. Innerhalb Deutschlands unterscheidet man zwischen dem kleinen Spesensatz von 14 € am An- und Abreisetag, wenn man länger als 8 Stunden unterwegs ist, und dem großen Spesensatz von 28 € als Tagessatz während einer Dienstreise. Nähere Infos zur Verpflegungspauschale finden Sie in unserem Guide-Beitrag zum Thema. Laut Bundesreisekostengesetz (BRKG) steht Mitarbeiter:innen zudem deutschlandweit ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 € zu. Einen Überblick über die Pauschalen für Übernachtungskosten weltweit liefert das Bundesfinanzministerium. Bei der An- und Abreise mit dem eigenen PKW können Mitarbeiter:innen eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer erhalten. Hier lesen Sie alles, was Sie zur Kilometerpauschale wissen müssen .
- Erstattungsfähig sind alle notwendigen und belegbaren Auslagen, die im Rahmen einer Dienstreise anfallen. Dazu gehören v. a. die Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung. Sofern es Belege gibt, werden Übernachtungskosten und Fahrtkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Bei der An- und Abreise mit dem Dienstwagen übernimmt der Arbeitgeber ohnehin die Kosten. Die Ausgaben können Unternehmen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Alternativ können Geschäftsreisende die Reisekosten auch steuerlich absetzen . Wie das geht, lesen Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.